Die Ernennung des Vorstands unterstützt das Engagement von SI Group für Kundennutzen und langfristiges Wachstum
THE WOODLANDS, Texas, 3. Juni 2026 /PRNewswire/ -- SI Group, ein weltweit führender Entwickler und Hersteller von Leistungsadditiven, Prozesslösungen und chemischen Zwischenprodukten, gab heute die Ernennung seines neuen Vorstands nach Abschluss einer umfassenden Rekapitalisierungstransaktion Ende letzten Jahres bekannt. Die Mitglieder des neuen Verwaltungsrats wurden von der neuen institutionellen Eigentümergruppe des Unternehmens in Zusammenarbeit mit dem Führungsteam von SI Group ernannt.

Bei den neu ernannten Mitgliedern handelt es sich um erfahrene Führungskräfte mit fundierten Kenntnissen der chemischen Industrie, der globalen Märkte und der Geschäftsstrategie, die dazu beitragen werden, auf dem starken Fundament von SI Group aufzubauen und die nächste Wachstumsphase des Unternehmens zu unterstützen. Der Vorstand wird eng mit der Geschäftsleitung zusammenarbeiten, um Initiativen zu entwickeln, die darauf abzielen, den Kunden besser zu bedienen, zielgerichtete Innovationen vorzunehmen und langfristige Werte zu schaffen.
Der Verwaltungsrat setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
"SI Group ist stolz darauf, diese herausragende Gruppe von Führungskräften in unserem Verwaltungsrat willkommen zu heißen", sagte David Bradley, Präsident und CEO von SI Group. "Unser neuer Vorstand bringt ein umfassendes operatives und branchenspezifisches Fachwissen mit und engagiert sich gemeinsam für die Schaffung von Mehrwert für unsere Kunden und Aktionäre. Gemeinsam werden wir auf dem jahrhundertelangen Erbe von SI Group an Innovation und Partnerschaft aufbauen und das Unternehmen für den weiteren Erfolg in den nächsten 100 Jahren positionieren."
Um mehr über den Verwaltungsrat von SI Group zu erfahren, besuchen Sie www.siigroup.com/about.
Informationen zur SI Group
SI Group ist ein weltweit führendes Unternehmen bei Leistungsadditiven, Prozesslösungen und chemischen Zwischenprodukten. Die chemischen Technologien von SI Group sind unverzichtbare Lösungen, die Qualität und Leistung von Industrie- und Konsumgütern in den Branchen Kunststoffe, Gummi und Klebstoffe, Kraftstoffe, Schmierstoffe, Beschichtungen sowie Ölfeldanwendungen verbessern. Mit Hauptsitz in The Woodlands, Texas, betreibt SI Group 18 Produktionsstätten auf drei Kontinenten und beliefert Kunden in mehr als 80 Ländern, unterstützt von rund 1500 Beschäftigten weltweit. Angetrieben von der Leidenschaft für Sicherheit, Chemie, Nachhaltigkeit und außergewöhnliche Ergebnisse schafft SI Group durch Innovation langfristigen Wert für eine bessere Zukunft. Weitere Informationen finden Sie auf www.siigroup.com.
Medienkontakt:
Joseph Grande
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Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.