Österreich weist drei russische Diplomaten wegen Spionageverdachts aus

04.05.2026


Österreich hat drei russische Diplomaten wegen des Verdachts der Spionage des Landes verwiesen und sie zu „persona non grata“ erklärt. Nach Angaben der Regierung sollen die betroffenen Mitarbeiter der russischen Vertretungen in Wien in Aktivitäten verwickelt gewesen sein, die als nachrichtendienstliche Operationen gelten. Die Außenministerin Beate Meinl-Reisinger betonte, es sei „inakzeptabel“, diplomatische Immunität für Spionage zu nutzen. Laut einer Erklärung aus Wien haben die drei Diplomaten Österreich bereits verlassen.

Nach Berichten des österreichischen Rundfunks ORF sollen die Diplomaten direkt in satellitengestützte Überwachungstätigkeiten involviert gewesen sein. Es geht demnach um mutmaßliche Spionage gegen in Wien ansässige internationale Organisationen unter Nutzung von Satellitentechnik auf dem Gelände der russischen Botschaft und des russischen Diplomatenkomplexes. Die Regierung hatte bereits im April die Aufhebung der diplomatischen Immunität der drei Betroffenen gefordert, Moskau kam dieser Forderung jedoch nicht nach. Die österreichische Außenministerin verwies in diesem Zusammenhang auf die „Vielzahl von Antennen“ auf den Dächern russischer Vertretungen in Wien, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden.

Wien reagiert auf den Fall auch mit einer geplanten Verschärfung des Strafrechts. Bislang ist Spionage durch ausländische Nachrichtendienste in Österreich nur strafbar, wenn sie sich direkt gegen österreichische Interessen richtet. Die Bundesregierung will nach einem Vorschlag des Justizministeriums einen zusätzlichen Tatbestand einführen, der auch die Interessen internationaler Organisationen – etwa der Vereinten Nationen und ihrer Spezialorganisationen mit Sitz in Wien – schützt. Zudem sollen bestehende Spionageparagrafen verschärft werden. Wien ist nach New York und Genf eines der wichtigsten diplomatischen Zentren weltweit und beherbergt zahlreiche internationale Einrichtungen.

Das russische Botschaftspersonal reagierte empört auf die Entscheidung. Die russische Botschaft in Wien bezeichnete die Ausweisung als „ungehörig, unbegründet, politisch motiviert und völlig inakzeptabel“ und kündigte „scharfe Gegenmaßnahmen“ an. Nach Angaben von Medien sind in Österreich rund 220 Mitarbeiter der russischen Botschaft akkreditiert; seit Beginn des russischen Militäreinsatzes in der Ukraine im Jahr 2022 wurden bereits rund ein Dutzend russischer Diplomaten des Landes verwiesen. Nach Zählung der Nachrichtenagentur Reuters summierten sich die Ausweisungen seit 2020 auf 14 russische Diplomaten. Aus Moskau kam zunächst keine detaillierte Reaktion auf die jüngste Entscheidung der österreichischen Regierung.

ASTA Energy Solutions AG definiert Prüfer- und Vergütungsagenda für 2026

04.05.2026


Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.

Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.

Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.