Rollentausch im Digitalunterricht: Wenn Schüler Social-Media-Experten sind

04.05.2026


In der Debatte um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen rücken österreichische Schulen zunehmend in den Fokus. Golli Marboe, Initiator der „Mental Health Days“, fordert, Lehrerinnen und Lehrer deutlich stärker zu unterstützen – und zugleich in die Pflicht zu nehmen. Im Gespräch mit der APA plädierte er dafür, dass alle Pädagoginnen und Pädagogen einmal im Jahr verpflichtend eine Fortbildung zu einem Thema rund um das psychische Wohlbefinden absolvieren. Zusätzlich brauche es ein strukturiertes Angebot zur regelmäßigen Supervision.

Marboe verweist darauf, dass der Lehrberuf damit eine Sonderrolle einnimmt: „Es ist der einzige Sozialberuf, der das nicht hat“, sagt er mit Blick auf fehlende Supervisionsstrukturen. Nach seiner Vorstellung sollen Lehrkräfte damit nicht nur entlastet, sondern auch besser befähigt werden, Warnsignale bei Schülerinnen und Schülern frühzeitig zu erkennen und professionell darauf zu reagieren. Die Forderung zielt auf eine langfristige Verankerung von Mental-Health-Kompetenz im Schulalltag ab.

Zusätzlichen Druck erzeugt aus Sicht von Fachleuten der Umgang Jugendlicher mit sozialen Medien. Barbara Haid, Präsidentin des Österreichischen Bundesverbands für Psychotherapie (ÖBVP), unterstützt ein Social-Media-Verbot für Unter-14-Jährige ausdrücklich. „Kinder brauchen keine sozialen Medien“, betont sie und spricht sich für einen altersgerechten, schrittweisen Zugang aus – ähnlich wie beim Führerschein, für den man lernen und eine Prüfung ablegen müsse. Besonders problematisch seien sogenannte „Endless Reels“, also endlos scrollbare Kurzvideo-Formate, die nach Einschätzung von Haid und Marboe stärkere Auswirkungen auf die Psyche haben können als klassische Textnachrichten, während Ängste gleichzeitig diffuser würden.

Dass viele Lehrkräfte im Bereich Social Media weniger sattelfest sind als ihre Schülerinnen und Schüler, sehen die beiden Experten nicht als Nachteil. Marboe zieht den Vergleich mit Suchtprävention: Man müsse „nicht jede Droge ausprobieren, um darüber reden zu können, dass Drogen schlecht sind“. Haid verweist auf Klassen, in denen sich Lehrende digitale Plattformen von den Jugendlichen erklären lassen. Diese bewusste Rollenumkehr könne die Beziehungsebene stärken, weil die Schülerinnen plötzlich als Expertinnen auftreten. Aus Sicht der Befürworter solcher Ansätze ist das Zusammenspiel aus besser geschulten Pädagoginnen, klareren Social-Media-Regeln und strukturierten Unterstützungsangeboten ein zentraler Baustein, um die mentale Gesundheit junger Menschen im Bildungssystem langfristig zu stabilisieren.

ASTA Energy Solutions AG definiert Prüfer- und Vergütungsagenda für 2026

04.05.2026


Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.

Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.

Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.