LEATHERHEAD, England, 26. Mai 2026 /PRNewswire/ -- MatOrtho freut sich bekannt zu geben, dass ReCerf® vom Orthopaedic Data Evaluation Panel (ODEP) mit 5A* bewertet wurde, was die höchste verfügbare Bewertung bei der Fünf-Jahres-Benchmark für orthopädische Implantate darstellt.

ODEP ist ein unabhängiges, im Vereinigten Königreich angesiedeltes Benchmarking-System, mit dem die klinische Evidenz für orthopädische Implantate, einschließlich Überlebensdauer und Leistung im Zeitverlauf, bewertet wird. Das ReCerf 5A*-Rating wird durch klinische Daten aus mehreren internationalen Zentren und ausgewählten globalen Märkten gestützt und spiegelt die wachsende weltweite klinische Erfahrung mit dem System wider.
Die Bewertung schafft zusätzliches Vertrauen in die wachsende Evidenzbasis, die das ReCerf Ceramic Hip Resurfacing System unterstützt, und markiert einen wichtigen Meilenstein in der weiteren Entwicklung des modernen Hüft-Oberflächenersatzes. „Das Erreichen eines 5A* ODEP-Ratings spiegelt sowohl die Qualität der klinischen Evidenz für ReCerf als auch den kooperativen Ansatz wider, der mit erfahrenen Chirurgen für Hüftoberflächenersatz international verfolgt wird", sagte Dr. Laura Richards, Clinical Research Manager bei MatOrtho. „Da das Interesse an knochenerhaltenden Hüftprothesen in ausgewählten Märkten wieder zunimmt, sind wir der Meinung, dass evidenzbasierte Innovationen und eine verantwortungsvolle Ausbildung der Chirurgen weiterhin von entscheidender Bedeutung sind, um erfolgreiche Patientenergebnisse zu unterstützen."
ReCerf wurde in Zusammenarbeit mit spezialisierten Hüftchirurgen entwickelt und wird durch eine strukturierte Ausbildung der Chirurgen, eine sorgfältige Patientenauswahl und eine laufende klinische Bewertung unterstützt. Das System wurde entwickelt, um die verantwortungsbewusste Einführung von Keramik-Keramik-Hüftprothesen zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf den Patientenergebnissen und der langfristigen klinischen Leistung liegt.
Dieser Erfolg spiegelt die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen MatOrtho und der breiteren orthopädischen Gemeinschaft wider, zu der Chirurgen, klinische Teams und Forschungspartner gehören, die zur weltweiten Weiterentwicklung des Hüft-Oberflächenersatzes beitragen.
Die neuesten ODEP-Bewertungen finden Sie unter www.odep.org.uk
Weitere Informationen über ReCerf® finden Sie unter www.recerf.com
Über MatOrtho
MatOrtho ist ein im Vereinigten Königreich ansässiges Unternehmen für orthopädische Geräte, das sich auf Technologien für das Hüft-Resurfacing und den Knieersatz spezialisiert hat.
Medienkontakt:
Michael Watson PhD MCIM
Leiter der Abteilung Marketing & Produktmanagement
MatOrtho
Tel: 01372 224200
E-Mail: ReCerf@MatOrtho.com
Website: www.matortho.com/recerf
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Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.