SHANGHAI, 22. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Shanghai Zhenhua Heavy Industries (ZPMC) hat in seinem Werk ZPMC Transmission Machinery in Nantong eine neue automatisierte Produktionslinie für kleine Gehäuse in Betrieb genommen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Montagelinien, die auf kundenspezifische Werkzeuge oder vorgebohrte Löcher angewiesen sind, bietet dieses System ein hohes Maß an Flexibilität in der Fertigung und gehört damit zu den fortschrittlichsten Produktionssystemen, die derzeit in China eingesetzt werden.
Die Produktionslinie besteht aus zwei 5-Achsen-Bearbeitungszentren und integriert ein flexibles Fertigungssystem (FMS) mit einem automatisierten RGV (Rail Guided Vehicle)-Materialtransportsystem. Zusammen ermöglichen sie vollautomatische Bearbeitungsvorgänge über mehrere Produktionsstufen hinweg. Mit einer einzigen Aufspannung erledigt die Anlage alle Präzisionsarbeiten, einschließlich Fräsen und Bohren. Sie eignet sich für kleine Gehäuse, Planetenträger, Getriebegehäuse und andere Kernkomponenten in mehreren Produktserien und verbessert die Bearbeitungsgenauigkeit und -konsistenz erheblich.
Zu den wichtigsten Merkmalen gehören die automatische Werkstückausrichtung und -kompensation unabhängig von der Aufspannrichtung sowie die Fähigkeit, Auftragsänderungen, Maschinenstillstände und die Produktion von gemischten Modellen und variablen Chargen zu berücksichtigen. Diese Fähigkeiten haben die Gesamtanlageneffektivität (OEE) erheblich verbessert. Mit intelligenter Zeitplanung und Offline-Kalibrierung kann die Anlage 24 Stunden lang unbeaufsichtigt laufen. Pro Schicht ist nur noch ein Bediener erforderlich, was die Arbeitskosten um 50 % senkt, während die Produktivität um mehr als 33 % gestiegen ist. Es wird erwartet, dass die Jahresproduktion mehr als 8.600 Einheiten beträgt.
ZPMC Transmission Machinery (Nantong) betreibt derzeit acht automatisierte Produktionslinien, darunter eine Roboterschweißlinie, eine flexible automatisierte Linie für kleine Getriebewellen, eine Verzahnungs- und Bearbeitungslinie, eine Linie zur Herstellung von Zahnkränzen, eine Wärmebehandlungslinie für geschlossene Komponenten, eine Hochtemperatur-Nitrierlinie, eine Montagelinie für kleine Getriebe und eine umweltfreundliche Beschichtungslinie. Die neue Produktionslinie für kleine Gehäuse ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg von ZPMC Transmission Machinery zu einer fortschrittlicheren und flexibleren Gehäusebearbeitung. Es wird erwartet, dass es die Produktionskosten senkt, die Effizienz steigert und die Produktkonsistenz aufrechterhält und damit die Herstellung wichtiger Komponenten für Hochleistungsreduzierer unterstützt.
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Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.