SHANGHAI, 11. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Shanghai Zhenhua Heavy Industries (ZPMC) hat die Shanghaier Markenzertifizierung für seine Ship-to-Shore (STS)-Containerkrane der 3E-Klasse erfolgreich erneuert - das allererste Produkt, das diese Bezeichnung erhielt und seit Beginn des Programms das Zertifikat Nr. 001 besitzt.
Die von der Shanghaier Stadtverwaltung für Marktregulierung beaufsichtigte Shanghaier Markenzertifizierung ist ein freiwilliges Qualitätszeichen für hochwertige Produkte und Dienstleistungen. Nach dem Vorbild international anerkannter Konformitätsbewertungsverfahren umfasst es eine strenge Bewertung durch Dritte anhand der Normen und technischen Spezifikationen der Marke Shanghai, die sowohl das antragstellende Unternehmen als auch seine Angebote umfasst.
Der STS-Kran der Klasse 3E von ZPMC wurde 2018 erstmals mit der Zertifizierung ausgezeichnet, die gemeinsam von der Shanghaier Marktaufsicht und der Shanghai Brand International Certification Alliance erteilt wurde. Der Kran der 3E-Klasse, der für ultragroße Containerschiffe mit einer Kapazität von 18.000 TEU und mehr konzipiert wurde, wurde 2012 erstmals in Betrieb genommen. Durch jahrelange, iterative Innovation ist die Produktlinie inzwischen zu einem vollständigen Portfolio bestehend aus 3E, 3E PLUS und 3E Ultra herangewachsen, das den betrieblichen Anforderungen eines breiten Spektrums von Großschiffen gerecht wird und gleichzeitig hocheffizientes Be- und Entladen ermöglicht. Die Serie ist durch 52 erteilte Patente geschützt. Bis heute wurden mehr als 800 Einheiten weltweit ausgeliefert, was ZPMC eine führende Position auf dem globalen Markt für Hafenausrüstung verschafft.
In Zukunft wird ZPMC sein Engagement für ein umfassendes Qualitätsmanagement vertiefen und seine Anstrengungen verstärken, um die hohe Qualität der Fertigung und die technische Exzellenz als Markenzeichen der Marke ZPMC zu etablieren, um höhere Maßstäbe für die Branche zu setzen und den Ruf der Shanghaier Markenzertifizierung weiter zu stärken.
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Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.