MIAMI, 3. Juni 2026 /PRNewswire/ -- NatGold Digital Ltd. („NatGold" oder die „Gesellschaft"), ein bahnbrechendes digitales Gold-Mining-Unternehmen mit einem zum Patent angemeldeten Verfahren zur nachhaltigen Erschließung des inneren Wertes von Goldressourcen im Boden durch Blockchain-basierte Tokenisierung, gab heute bekannt, dass NATG für die Verfügbarkeit auf dem europäischen Markt bereit ist und für berechtigte Marktteilnehmer in allen 30 Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums zugänglich sein wird, nachdem die zuständige europäische Behörde die Einreichung des NATG MiCA White Paper akzeptiert hat.
„NATG wurde von Anfang an als global relevanter digitaler Vermögenswert konzipiert, und die internationale Resonanz auf unser Reservierungsprogramm vor der Markteinführung hat uns darin bestärkt, dass das NatGold-Modell ein Publikum anspricht, das weit über ein einzelnes Land oder einen einzelnen Markt hinausgeht", sagte Andrés Fernández, Geschäftsführer von NatGold Digital Ltd. „Die Bereitschaft für die Verfügbarkeit auf dem europäischen Markt ist ein wichtiger nächster Schritt, um die globale Zugänglichkeit des Tokens zu fördern und einen breiteren, verantwortungsvollen Marktzugang in führenden Ländern für digitale Vermögenswerte zu schaffen. Wir gehen davon aus, dass wir den europäischen Markttermin von NATG in Kürze bekannt geben werden."
MiCA, die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets, ist der harmonisierte Rechtsrahmen der Europäischen Union für Krypto-Assets. Nach dem MiCA muss für die Zulassung zum Handel ein Weißbuch für Krypto-Assets erstellt, der zuständigen Behörde gemeldet und im Einklang mit der Verordnung veröffentlicht werden. Für NatGold stellt die Annahme des NATG-MiCA-Weißbuchs einen wichtigen Schritt zur Anpassung von NATG an den regulierten europäischen Markt für digitale Vermögenswerte dar.
Da NATG für berechtigte Marktteilnehmer in allen 30 Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums zugänglich sein wird, stellt die geplante europäische Verfügbarkeit einen wichtigen Schritt in der Expansion von NatGold über die zuvor angekündigte börsenbasierte Markteinführung in den USA hinaus in einen der weltweit wichtigsten Märkte für digitale Vermögenswerte dar und fördert die globale Zugänglichkeit des NATG-Tokens.
Die Erweiterung baut auf dem internationalen Interesse auf, das während des vorbörslichen Reservierungsprogramms von NatGold gezeigt wurde, das mit 133.518 NATG abgeschlossen wurde, die von 17.466 Personen in 162 Ländern reserviert wurden, was mehr als 469 Millionen US$ an Brutto-Reservierungsinteresse mit BIV-Bezug darstellt. Diese weltweite Beteiligung war ein frühes Anzeichen für das Marktinteresse am digitalen Mining-Modell von NatGold und dessen potenzieller Attraktivität als digitaler, alternativer Wertaufbewahrungswert.
Der Termin für die Verfügbarkeit von NATG auf dem europäischen Markt wird gesondert bekannt gegeben. In Übereinstimmung mit den geltenden MiCA-Veröffentlichungsvorschriften wurde das NATG MiCA White Paper auf der Website von NatGold veröffentlicht, wo es öffentlich einsehbar ist.
Wichtiger MiCA-Hinweis
Das NATG-MiCA-Weißbuch wurde in Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/1114 eingereicht. Dieses Dokument wurde der Central Bank of Ireland am 3. April 2026 gemeldet und gemäß Artikel 9 des MiCA am 7. Mai 2026 veröffentlicht. Die Annahme der Anmeldung stellt weder eine Genehmigung oder Befürwortung der NATG durch eine zuständige Behörde dar, noch sollte sie als Empfehlung oder Beurteilung der Vorzüge der NATG ausgelegt werden.
Informationen zu NatGold Digital Ltd.
NatGold Digital Ltd. ist weltweit führend im Bereich des digitalen Goldabbaus und der Architekt und Betreiber einer zum Patent angemeldeten, nicht-extraktiven Plattform, die entwickelt wurde, um den inneren Wert technisch verifizierter, im Boden befindlicher Goldressourcen zu erschließen, die sicher im Tresor von Mutter Natur gelagert sind. NatGold-Token sind so strukturiert, dass sie standardisierte Anteile an NatGold-zertifizierten Ressourcen darstellen, die in international anerkannten geologischen technischen Berichten offengelegt werden – ohne physische Gewinnung, Verarbeitung oder Bewegung von Gold. Das Ergebnis ist eine überlegene Fiat-Geld-Alternative, die dazu beitragen soll, eine globale Währungsreform anzuführen.
Für weitere Hintergrundinformationen besuchen Sie bitte NatGold.com oder unseren offiziellen YouTube-Kanal mit Videos und Informationen über unser digitales Mining-Ökosystem: youtube.com/@NatGold_Digital.
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Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.