Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland entscheidet sich für Veeva Vault CRM Worldwide

28.05.2026

Agentisches CRM mit tiefgreifenden branchenspezifischen Funktionen bietet eine kommerzielle Grundlage für die Zukunft

BARCELONA, Spanien, 28. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Veeva Systems (NYSE: VEEV) gab heute bekannt, dass Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland, weltweit Veeva Vault CRM einsetzen wird.

Merck KGaA, Darmstadt, Germany Selects Veeva Vault CRM Worldwide

„Wir arbeiten im Rahmen unserer laufenden digitalen Initiativen weiterhin mit Veeva zusammen", sagt Michael Motz, IT-Leiter für Gesundheitswesen bei der Merck KGaA. „Veeva Vault fügt sich in unser breiteres datengesteuertes Ökosystem ein, unterstützt konsistente Prozesse und Datenkonnektivität über alle Funktionen hinweg und bietet gleichzeitig Flexibilität, wenn sich unser Betriebsmodell weiterentwickelt."

„Merck KGaA, Darmstadt, ist ein führendes Wissenschafts- und Technologieunternehmen, das sich mit der Erforschung und Entwicklung von Therapien für komplexe medizinische Erkrankungen beschäftigt, mit dem Ziel, Millionen von Patienten zu helfen", sagte Chris Moore, Präsident von Veeva Europe. „Wir fühlen uns geehrt, unsere enge Zusammenarbeit mit der Geschäftseinheit Gesundheitswesen der Merck KGaA, Darmstadt, fortzusetzen, indem wir mit Vault CRM die Kundenzentrierung und agentische KI direkt in die Arbeitsabläufe einbetten."

Vault CRM ist Teil der Veeva Vault CRM Suite mit Anwendungen, die die Grundlage für die Geschäftsabwicklung bilden. Vault AI for CRM bietet mehrere KI-Agenten, um die kommerzielle Effizienz und Effektivität zu steigern.

Informationen zu Veeva Systems

Veeva liefert die Industry Cloud für die Lebenswissenschaften mit Software, KI, Daten und Beratung. Veeva steht für Innovation, Produktexzellenz sowie Kundenerfolg und betreut mehr als 1500 Kunden, von den weltweit größten biopharmazeutischen Unternehmen bis hin zu aufstrebenden Biotech-Firmen. Als Public Benefit Corporation ist Veeva bestrebt, die Interessen aller Stakeholder in Einklang zu bringen, darunter Kunden, Beschäftigte, Aktionäre sowie die Branchen, denen das Unternehmen dient. Weitere Informationen finden Sie auf veeva.com/eu.

Zukunftsgerichtete Aussagen von Veeva

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen zu den Produkten und Dienstleistungen von Veeva sowie zu den erwarteten Ergebnissen oder Vorteilen aus der Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen. Diese Aussagen beruhen auf unseren derzeitigen Erwartungen. Die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den Angaben in dieser Pressemitteilung abweichen, und wir sind nicht verpflichtet, solche Aussagen zu aktualisieren. Es gibt zahlreiche Risiken, die sich negativ auf unsere Ergebnisse auswirken können. Dazu gehören die Risiken und Unsicherheiten, die in unserem Formblatt 10-K für das am 31. Januar 2026 endende Geschäftsjahr offengelegt sind, welches Sie hier finden (eine Zusammenfassung der Risiken, die sich auf unser Geschäft auswirken können, finden Sie auf den Seiten 13 und 14). Weitere Risiken sind in unseren nachfolgenden SEC-Einreichungen aufgeführt, die auf sec.gov abrufbar sind.

Kontakt:

Meera Lakhani-Patel

Veeva Systems

meera.lakhani-patel@veeva.com

Veeva Systems

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Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026

Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.