BE OPEN Regional Art geht in die zweite Region des Jahres 2026, um aufstrebende Künstler aus Mitteleuropa zu unterstützen

14.05.2026

LUGANO, Schweiz, 14. Mai 2026 /PRNewswire/ -- BE OPEN Art, eine Online-Galerie, die von Elena Baturinas humanitärem Denkfabrik BE OPEN ins Leben gerufen wurde, führt BE OPEN Regional Art auch 2026 im vierten Jahr fort. Der regionale Wettbewerb für aufstrebende Künstler unterstützt mittlerweile im dritten Jahr Kunstschaffende, deren Kunst ihre regionale, kulturelle und ethnische Identität am besten widerspiegelt.

Zu diesem Zweck wählt die BE-OPEN-Expertengemeinschaft Künstler aus, deren Kunstwerke die künstlerische Tradition einer bestimmten Region am besten repräsentieren, stellt sie in der BE OPEN Art-Galerie vor und verschafft ihnen größere Sichtbarkeit. So erscheinen jeden Monat Kunstwerke von 20 neuen aufstrebenden Künstlern in der Online-Galerie und eine öffentliche Abstimmung bestimmt dabei den Regionalen Künstler des Monats. Am Ende der regionalen Phase erhält einer der Monatssieger den Titel „Künstler der Region" sowie ein Fördergeld, das sich nach der Anzahl der Stimmen des Publikums sowie der Mitglieder der BE OPEN-Kunstgemeinschaft richtet.

Von Mai bis August 2026 widmet sich der Wettbewerb der aufstrebenden Kunst Mitteleuropas: Tschechien, Kroatien, Ungarn, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei und Slowenien.

Im Jahr 2026 dauert jede regionale Phase vier Monate. Am Ende des vierten Monats wird ein Gewinner ernannt und mit 500 Euro ausgezeichnet. Zusätzlich erhält der Favorit der Gründerin 300 Euro. Elena Baturina erklärt: „Die regionalen Wettbewerbe helfen uns, noch mehr junge Menschen zu unterstützen. Wir hoffen, dass diese zusätzlichen Mittel ihnen dabei helfen werden, ihren Weg zu einer erfolgreichen Karriere in der Kunst weiterzuverfolgen."

Der regionale Wettbewerb läuft parallel zur regulären Arbeit von BE OPEN Art. Die Experten wählen jeden Monat 20 neue Künstler für die Galerie aus und bestimmen per Online-Abstimmung den Künstler des Monats sowie den Künstler des Jahres.

Mit dem Ziel, aufstrebende Talente zu unterstützen, wählt BE OPEN Art Künstler in einer frühen Phase ihrer Karriere aus, die soziales Bewusstsein und ästhetische Lösungen für die Missstände der heutigen Welt in den Mittelpunkt stellen. Das Projekt sieht seine Aufgabe darin, neue einflussreiche Stimmen in der Kunstszene zu finden, und lädt alle dazu ein, einen Beitrag zu leisten.

BE OPEN ist eine globale Initiative zur Förderung von Kreativität und Innovation. Sie unterstützt Menschen und Ideen von heute, um Lösungen für morgen zu entwickeln. Es handelt sich um eine kulturelle sowie soziale Initiative, die von der in Österreich ansässigen internationalen Philanthropin und Unternehmerin Elena Baturina getragen wird.

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Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026

Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.