Verbund-Aufsichtsrat bestätigt Rücktritt von CFO Kollmann zum August 2026

30.04.2026


Der Verbund-Finanzvorstand Peter Kollmann wird Österreichs führenden Energiekonzern verlassen und zur Bank of America wechseln. Wie das Unternehmen mitteilte, hat der stellvertretende Vorstandsvorsitzende den Aufsichtsrat darüber informiert, dass er sein Vorstandsmandat mit Wirkung zum 31. August 2026 niederlegt. Kollmann soll bei der US-Großbank die Position des Vice Chair EU sowie die Funktion des Country Executive für Deutschland und Österreich übernehmen.

Der Vorsitzende des Verbund-Aufsichtsrats, Martin Ohneberg, würdigte Kollmanns Beitrag zur Entwicklung des Konzerns. Er habe das Unternehmen in einer „anspruchsvollen Phase“ maßgeblich mitgestaltet und wichtige Impulse für die erfolgreiche Weiterentwicklung gesetzt, heißt es in der Mitteilung. Kollmanns Wirken sei von großer Bedeutung gewesen und wirke nachhaltig fort. Der Aufsichtsrat respektiere seine Entscheidung, eine neue Aufgabe außerhalb des Unternehmens anzunehmen, und wünsche ihm für die berufliche und persönliche Zukunft alles Gute.

Kollmann selbst sprach von einer „großen Ehre“, Teil der Verbund AG gewesen zu sein. Er zeigte sich stolz auf die gemeinsam erzielten Ergebnisse, insbesondere vor dem Hintergrund eines herausfordernden Umfelds. Zugleich bedankte er sich bei seinen Kolleginnen und Kollegen, dem Führungsteam und dem Aufsichtsrat für Vertrauen, enge Zusammenarbeit und Unterstützung. Bis zu seinem Ausscheiden wolle er sich weiterhin mit voller Kraft für das Unternehmen einsetzen.

Der langjährige Finanzvorstand verlässt den Verbund nach 13 Jahren im Top-Management. In dieser Zeit habe er einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung und zum Erfolg des Unternehmens geleistet, teilte der Konzern mit. In einem von hoher Unsicherheit geprägten Umfeld habe Kollmann dazu beigetragen, den Verbund zu stärken, strategische Initiativen voranzubringen und das Unternehmen zukunftsgerichtet und widerstandsfähig aufzustellen. Angaben zur Nachfolge im Finanzressort oder zur weiteren personellen Aufstellung des Vorstands waren in der Mitteilung nicht enthalten.

Legionellen-Ausbruch in Vorarlberg: Drei Verantwortliche vor Gericht

30.04.2026


Nach einem der bislang größten Legionellen-Ausbrüche in Österreich mit 43 Erkrankten im Raum Bregenz im Winter 2024/25 kommt es nun zu einem gerichtlichen Nachspiel. Drei Mitarbeitende zweier Unternehmen müssen sich vor Gericht verantworten, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Karin Dragosits, der APA mitteilte. Betroffen sind Beschäftigte jenes Betriebs, dessen Kühlturm als Auslöser des Krankheitsgeschehens gilt, sowie des Unternehmens, das mit der Wartung dieser Anlage beauftragt war.

Die Staatsanwaltschaft hat Strafantrag wegen fahrlässiger Gemeingefährdung eingebracht. Zusätzlich wurde die Verhängung einer Verbandsgeldbuße beantragt, die sich nach den Angaben der Behörde gegen den Ursprungsbetrieb im Vorarlberger Unterland richten dürfte. Ermittlungen gegen weitere Personen wurden eingestellt. Für den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung sieht das Strafgesetzbuch grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor. Wird – wie in der Anklage behauptet – eine „schwere Körperverletzung einer größeren Zahl von Menschen“ verursacht, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu drei Jahre Haft.

Die Serie von Legionellen-Erkrankungen hatte die Behörden Ende 2024 und Anfang 2025 über Wochen beschäftigt. Aufgrund der auffälligen Häufung von Fällen wurden mehr als 300 Tests durchgeführt, Wetterdaten ausgewertet und die Aufenthaltsorte der Erkrankten systematisch erhoben. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) berichtete, dass zahlreiche Betroffene schwere Lungenentzündungen entwickelten. Insgesamt mussten 42 Personen im Krankenhaus behandelt werden, zehn von ihnen auf einer Intensivstation.

Da Legionellen über Tröpfcheninfektion übertragen werden, konzentrierten sich die Ermittlungen auf Anlagen, in denen Aerosole entstehen können. Im Fokus standen Schwimmbäder, Autowaschanlagen, Kühltürme und medizinische Ordinationen. Im Verlauf der Untersuchungen kristallisierte sich ein Kühlturm in einem Betrieb im Vorarlberger Unterland als wahrscheinliche Quelle des Ausbruchs heraus. Die strafrechtliche Aufarbeitung soll nun klären, ob Wartungspflichten oder Sicherheitsvorgaben verletzt wurden und ob dadurch die Erkrankungen einer größeren Zahl von Menschen in Kauf genommen wurden.