Steyr Motors schüttet 1,3 Millionen Euro aus und holt Ex-Marine-Systems-Chef in den Aufsichtsrat

13.04.2026


Steyr Motors AG hat auf ihrer ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025 die Weichen für die weitere Unternehmensentwicklung gestellt und zugleich ihre Aktionäre am Gewinn beteiligt. Das auf maßgeschneiderte Motoren für einsatzkritische militärische und zivile Anwendungen spezialisierte Unternehmen zahlt eine Dividende von 0,25 Euro je Aktie. Insgesamt werden damit 1,3 Millionen Euro aus dem zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 8,12 Millionen Euro an die Anteilseigner ausgeschüttet, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Sämtliche zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkte wurden laut Unternehmen mit großer Mehrheit angenommen.

Parallel dazu wurde der Aufsichtsrat "planmäßig neu aufgestellt". Mit Rolf Wirtz, ehemaliger CEO von thyssenkrupp Marine Systems, und Gerhard Schwartz, zuletzt Managing Partner bei EY, ziehen zwei ausgewiesene Industrie- und Kapitalmarktexperten in das Kontrollgremium ein. Wirtz wurde in der konstituierenden Sitzung des Gremiums zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Schwartz soll als designierter Vorsitzender des Prüfungsausschusses insbesondere die Weiterentwicklung der Finanz- und Kontrollstrukturen des börsennotierten Unternehmens begleiten.

Die Neubesetzung folgt auf den Ausstieg der deutschen Beteiligungsgesellschaft Mutares, nach dem Christian Klingler und Fabian Schlegel nicht mehr zur Wiederwahl antraten. Für Kontinuität im Gremium sorgt Alexander Fitzka, Investment Manager der B-&-C-Gruppe: Er gehört dem Aufsichtsrat bereits seit August 2025 an und wurde von der Hauptversammlung erneut bestätigt. Damit kombiniert das neue Kontrollgremium Industrie-Know-how aus dem maritimen Bereich, Erfahrung im Kapitalmarkt- und Prüfungsumfeld sowie die Perspektive eines langfristig orientierten Kernaktionärs.

Operativ sieht sich Steyr Motors für zusätzliches Wachstum gerüstet. Das Management verweist insbesondere auf die M12 Power Unit als neue Produktkategorie, die zusammen mit Anwendungen in unbemannten maritimen Systemen (USV) weiteres Potenzial über das bisherige Budget hinaus eröffnen soll. Als einer der weltweit führenden Anbieter von Spezialmotoren im Defense- und Zivilbereich zielt das Unternehmen damit auf einen Ausbau seines Technologie- und Marktprofils, während es mit der beschlossenen Gewinnausschüttung zugleich ein Signal der Verlässlichkeit an die Kapitalmärkte sendet.

ASTA Energy Solutions AG definiert Prüfer- und Vergütungsagenda für 2026

04.05.2026


Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.

Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.

Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.