
In Kärnten steht ein politischer Wechsel an der Spitze des Landes bevor: Der Landtag wählt am Dienstag den 49-jährigen Daniel Fellner zum neuen Landeshauptmann. Der SPÖ-Politiker hatte bereits im September 2025 mit 96,36 Prozent der Delegiertenstimmen den Vorsitz der Kärntner Sozialdemokraten übernommen – ein außergewöhnlich starkes Mandat in einer Partei, die intern nicht gerade für bedingungslose Geschlossenheit bekannt ist. Nun folgt der nächste Schritt: Fellner tritt die Nachfolge von Peter Kaiser an und wird am Mittwoch von Bundespräsident Alexander Van der Bellen als Landeshauptmann angelobt.
Die Mehrheitsverhältnisse im Landtag sichern Fellners Wahl weitgehend ab. Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP ist seine Kür zum Landeschef rechnerisch fix. Offen bleibt jedoch, ob der neue Landeshauptmann auch Unterstützung aus der Opposition erhält. FPÖ-Landesparteichef Erwin Angerer hat bereits im Vorfeld öffentlich erklärt, Fellner nicht zu wählen, und stattdessen Neuwahlen gefordert. Das zeigt, dass Fellner zwar formal auf eine solide Basis bauen kann, politisch aber mit erheblicher Skepsis vor allem von freiheitlicher Seite konfrontiert ist.
Die Herausforderungen für den neuen Landeshauptmann reichen über die Abstimmung im Landtag hinaus. Dreimal in Folge hatte die SPÖ bei Landtagswahlen in Kärnten klar den ersten Platz erreicht. Ob dieses Ergebnis 2028 mit Fellner an der Spitze zu halten ist, bezweifeln Beobachter – und teilweise auch Parteifreunde. Dem Nachfolger Kaisers wird zwar ein ausgeprägter politischer Instinkt attestiert, zugleich gilt er jedoch als weniger intellektuell und eloquent als sein Vorgänger. Entscheidender noch als Persönlichkeitsdebatten ist die politische Großwetterlage: Die FPÖ befindet sich österreichweit im Höhenflug, in Kärnten erreichte sie bei der Nationalratswahl 2024 38 Prozent, während die SPÖ lediglich auf 23 Prozent kam.
Vor diesem Hintergrund wird Fellner versuchen müssen, sich möglichst rasch einen Landeshauptmann-Bonus zu erarbeiten, um der blauen Welle etwas entgegenzusetzen. Wie riskant Übergangsphasen an der Spitze von Landesregierungen sein können, haben andere Bundesländer bereits gezeigt. Im Kärntner Landtag deutet sich derweil an, dass die politische Auseinandersetzung um die künftige Ausrichtung des Landes weiter an Schärfe gewinnt. Noch vor der Wahl Fellners debattiert das Plenum in einer aktuellen Stunde über den Ausbau direkter Demokratie – ein Thema, das vom Team Kärnten auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Die Partei um Gerhard Köfer fordert unter anderem ein gesetzliches Regelwerk für die Landeshauptleutekonferenz, die zwar rechtlich unverbindlich, in der Realität aber ein relevanter Machtfaktor ist. Für Fellner markieren diese Debatten den Beginn einer Amtszeit, in der er zwischen innerparteilicher Konsolidierung, wachsendem Druck der Opposition und einer zunehmend unzufriedenen Bevölkerung manövrieren muss.
Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.