Der Weltmarktführer im Bereich der kristallinen Lagunentechnologie stellt seine bisher kleinste Größe vor - ein patentiertes, nachhaltiges Freizeitangebot, das ein echtes Strandleben zu einem Bruchteil der Kosten eines herkömmlichen Pools bietet und damit zum ersten Mal in direktem Wettbewerb mit kommerziellen Schwimmbädern steht.
MIAMI, 28. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Crystal Lagoons, das multinationale Unternehmen für Wasserinnovationen, das hinter dem weltweit besten Freizeitangebot steht, gab die Einführung eines neuen 500 m² Small Lagoons by Crystal Lagoons™ Modells bekannt, der kleinsten Lagunengröße, die das Unternehmen jemals angeboten hat. Zum ersten Mal ist das Konzept und die Technologie von Crystal Lagoons zu einem Preis erhältlich, der direkt mit dem kommerzieller Pools konkurriert, und bietet Immobilien- und Hotelentwicklern eine bahnbrechende, nachhaltige Alternative zu herkömmlichen Pools - eine, die jedes Projekt in ein Strandleben verwandelt.

Im Gegensatz zu kommerziellen Pools, die immer noch auf gestrichenen Beton, große Filtersysteme und überdimensionierte Maschinenräume setzen, verwenden Small Lagoons by Crystal Lagoons™ eine proprietäre Bau- und Betriebstechnologie. Das System kombiniert eine Auskleidungslösung, die Neuanstriche und Betonreparaturen überflüssig macht, mit einer Ultraschallflockungstechnologie, die die Anforderungen an die Infrastruktur deutlich reduziert.
Das neue 500 m² große Modell ergänzt das bestehende Small Lagoons by Crystal Lagoons™-Portfolio mit Modellen von 1000 m² bis 4000 m², die die Planungszeit verkürzen, die Genehmigungsverfahren vereinfachen und die Umsetzung beschleunigen.
„Schwimmbäder gehören der Vergangenheit an", sagt Jean Pierre Juanchich, Global Business Director bei Crystal Lagoons. „Zum ersten Mal können Entwickler auf unsere patentierte Technologie in einer Größe zugreifen, die für die kleinsten Projekte geeignet ist und alles bietet, was ein Pool nicht leisten kann: ein echtes Strand-Lifestyle-Erlebnis zu einem Bruchteil der Bau- und Wartungskosten. Während Pools vor allem zum Schwimmen gedacht sind, verwandeln Small Lagoons by Crystal Lagoons™ Siedlungen in Ausflugsziele".
Die wichtigsten Vorteile gegenüber kommerziellen Pools:
Nicht nur ein Pool, sondern ein Ziel
Im Gegensatz zu Swimmingpools, die Schwimmen in einer künstlich wirkenden Umgebung bieten, schaffen Small Lagoons by Crystal Lagoons™ ein tropisches Paradies mit weißen Sandstränden, türkisfarbenem Wasser, Wassersport, Wet Bars, Veranstaltungen und der für die Marke typischen Lagoon Lounge - einem L-förmigen, flachen Rand mit untergetauchten Stühlen, der das Erlebnis Wasser neu definiert.
Für Entwickler sind die Auswirkungen messbar. Small Lagoons by Crystal Lagoons™ generieren unvergleichliche Umsätze, erhöhen Preisaufschläge, Geschwindigkeit und Belegung - und machen die Technologie für Boutique-Hotels, mittelhohe Wohnanlagen, gemischt genutzte Projekte und Gemeinden zugänglich, die bisher keine Lagunenoption hatten.
Über Crystal Lagoons
Crystal Lagoons ist ein multinationales Innovationsunternehmen mit einer nachhaltigen Technologie für kristalline Lagunen von unbegrenzter Größe zu niedrigen Kosten, die bis zu 100-mal weniger Filtrationsenergie verbrauchen als herkömmliche Pools, 33-mal weniger Wasser als ein Golfplatz und 40 % eines Parks von gleicher Größe. Mit 1.000 Projekten in verschiedenen Stadien in mehr als 60 Ländern bringt Crystal Lagoons überall auf der Welt Leben an den Strand.
Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.