Französische PV-Anlagen für Privathaushalte mit einer Leistung von bis zu 9 kWp können nun den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5,5 % in Anspruch nehmen, , allerdings nur mit Modulen, die die anspruchsvolle PPE2 V2 Zertifizierung erfüllen. AIKO ist einer der wenigen Hersteller, denen dies gelingt.
DÜSSELDORF, Deutschland, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- AIKO hat bestätigt, dass seine Photovoltaik-Module gemäß der neu in Kraft getretenen PPE2 V2-Zertifizierung für den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5,5 % in Frankreich in Frage kommen. Dies macht AIKO zu einem wichtigen Wegbereiter für französische Wohnanlagen, die den Vorzugssteuersatz in Anspruch nehmen wollen.
Nach französischem Recht wird auf PV-Anlagen für Privathaushalte standardmäßig eine Mehrwertsteuer von 20 % erhoben. Der ermäßigte Satz von 5,5 % gilt nur für Anlagen bis zu 9 kWp , die alle PPE2 V2-Kriterien erfüllen. Für Anlagen über 9 kWp gelten weiterhin 20 % Mehrwertsteuer. Die Module AlKO-A-MCE60Db und AIKO-A-MCE54Db sind jetzt im offiziellen Certisolis-Register der Produkte aufgeführt, die für die französische Mehrwertsteuerermäßigung von 5,5 % in Frage kommen.
Was ist PPE2 V2?
Die Zertifizierung PPE2 V2 (Product Environmental Footprint 2, Version 2) ist eine anspruchsvolle französische Umweltnorm, die im September 2025 eingeführt wurde. Um in den Genuss der 5,5%igen Mehrwertsteuer zu kommen, muss ein PV-Modul gleichzeitig die Anforderungen erfüllen:
Der Kohlenstoffgrenzwert von 530 kg CO₂eq/kWc ist außerordentlich schwer zu erreichen. Er zwingt die Hersteller, ihre gesamte Lieferkette zu dekarbonisieren, vom Polysilizium bis zum fertigen Modul. Nur sehr wenige Module auf dem Markt erreichen dies derzeit.
AIKO ist es gelungen, alle PPE2 V2-Kriterien zu erfüllen und gleichzeitig Module zu liefern, die ihren branchenführenden Wirkungsgrad von 24,4–24,5 % (Maximierung des Ertrags auf Dächern mit begrenztem Platzangebot) und ein ästhetisches, komplett schwarzes Design beibehalten. Diese Kombination ermöglicht französischen Hausbesitzern eine kürzere Amortisationszeit und eine höhere Investitionsrendite.
Ein klarer Marktvorteil
Die PPE2 V2-Zertifizierung setzt eine hohe Messlatte, die nur wenige Hersteller erreicht haben. Der Erfolg von AIKO beweist sein Engagement für eine nachhaltige, kohlenstoffarme Produktion. Für den französischen Wohnungsmarkt bedeutet dies, dass hochwertige, hocheffiziente Solaranlagen nun zu deutlich niedrigeren Kosten erhältlich sind - ohne Kompromisse bei der Leistung.
Informationen zu AIKO
AIKO ist ein führendes Unternehmen im Bereich der Solartechnologie, das sich auf die Forschung, Entwicklung und Herstellung von Produkten zur Solarstromerzeugung spezialisiert hat. AIKO bietet seinen Kunden Solarzellen, ABC-Module (All Back Contact) und szenariobasierte Komplettlösungen an. Geleitet von der Mission „Empowering transformation towards a carbon-free era" (Den Wandel hin zu einer CO₂-freien Ära vorantreiben) setzt AIKO weiterhin auf extreme Innovation und Spitzentechnologie.
Weitere Informationen finden Sie unter https://aikosolar.com.
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Österreich hat wegen mutmaßlicher Abhör-Spionage drei Mitarbeiter der russischen Botschaft in Wien ausgewiesen und damit seinen Kurs gegenüber ausländischen Geheimdiensten deutlich verschärft. Auslöser sind umfangreiche Antennenanlagen auf den Dächern der russischen Botschaft im dritten Wiener Gemeindebezirk sowie auf einer russischen Diplomatensiedlung in der Donaustadt. Über diese Signalaufklärungsanlagen sollen nach Angaben österreichischer Behörden Daten abgefangen werden, die unter anderem von internationalen Organisationen über Satelliteninternet übermittelt werden.
Der Verfassungsschutz verweist in seinem aktuellen Bericht ausdrücklich auf die Anlage in der Donaustadt und warnt vor einem Reputationsschaden für Österreich durch die von Wien ausgehenden Aktivitäten. Die Direktorin des Staatsschutzes (DSN), Sylvia Mayer, stuft die russischen Signalaufklärungsanlagen aufgrund ihrer Größe und technischen Ausstattung als bedeutenden Risikofaktor ein. Neben Russland nennt der Bericht auch China und den Iran als besonders aktive Akteure, die eine hybride Bedrohungsstrategie mit Cyberangriffen, Spionage und Desinformation verfolgen.
Die Justiz hatte gegen drei technische Mitarbeiter der russischen Botschaft wegen des Verdachts geheimdienstlicher Tätigkeit im Zusammenhang mit den Abhöranlagen ermittelt. Um weitergehende Untersuchungen zu ermöglichen, forderte das Außenministerium die Aufhebung ihrer diplomatischen Immunität und setzte dafür eine Frist von 14 Tagen. Da Moskau dieser Aufforderung nicht nachkam, erklärte Wien die drei Betroffenen zu unerwünschten Personen. Sie mussten Österreich verlassen; ihre Immunität wurde nicht aufgehoben.
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger bezeichnete Spionage als Sicherheitsproblem für Österreich und sprach von einem Kurswechsel der Regierung, die nun konsequenter dagegen vorgehen wolle. Es sei inakzeptabel, diplomatische Privilegien für nachrichtendienstliche Zwecke zu nutzen, habe Wien der russischen Seite unmissverständlich mitgeteilt. Russland kündigte laut der staatlichen Nachrichtenagentur RIA eine harte Reaktion auf die Ausweisungen an. Seit Beginn des Ukraine-Krieges hat Österreich nach Behördenangaben insgesamt 14 Mitarbeiter der russischen Botschaft ausgewiesen, dennoch sind weiterhin rund 220 Personen an russischen Vertretungen im Land akkreditiert.
Parallel zu den diplomatischen Maßnahmen treibt die Bundesregierung eine Reform des Strafrechts voran. Staatssekretär Jörg Leichtfried erklärte, man befinde sich in Schlussverhandlungen über ein neues Spionagegesetz. Der bislang stark eingeschränkte Spionagebegriff solle deutlich erweitert werden, um verdeckte Einflussnahme und technische Aufklärung besser erfassen zu können. Die Ausweisung der drei Techniker wertet die DSN-Führung als Schritt, um die Risiken durch die Antennenanlagen in Wien zu reduzieren, während sich die Beziehungen zwischen Wien und Moskau weiter eintrüben.