
Hessen erhöht im Ringen um ein strafrechtliches Verbot der Leugnung des Existenzrechts Israels den Druck auf den Bund. Justizminister Christian Heinz (CDU) präsentierte in Berlin ein von dem Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg erstelltes Gutachten, das den hessischen Gesetzentwurf für mit dem Grundgesetz vereinbar hält. Das Existenzrecht Israels solle ausdrücklich über den Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch geschützt werden. Wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, könnte dem Entwurf zufolge mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft belegt werden, sofern die Äußerung geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.
Die hessische Landesregierung begründet ihren Vorstoß mit einer aus ihrer Sicht bestehenden Lücke im Strafrecht und verweist auf eine deutlich angestiegene Zahl antisemitischer Straftaten seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) stellte den Zusammenhang zwischen israelfeindlichen Parolen und der Sicherheit jüdischen Lebens in Deutschland heraus. Nach Darstellung von Heinz sehen Gerichte bislang etwa Darstellungen eines Davidsterns in einer Mülltonne oder Landkarten, in denen Israel ausgestrichen ist, als zulässig an. Auch Slogans wie „From the River to the Sea, Palestine will be free“ könnten nach hessischer Lesart künftig strafbar sein, wenn sie die Bereitschaft zu antisemitischer Gewalt fördern.
Politisch hat Hessen im Bundesrat bereits Rückenwind erhalten: 14 der 16 Länder stimmten Anfang Juli für die Initiative. Der Bundesrat fordert, die Leugnung des Existenzrechts Israels in den Tatbestand der Volksverhetzung zu integrieren. Bundesregierung und Bundestag müssen nun entscheiden, ob sie den Vorstoß aufgreifen und das Strafgesetzbuch entsprechend erweitern. In der Bundesregierung gibt es allerdings weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken. Sie verweist auf das „erhebliche verfassungsrechtliche Risiko“, das mit einer spezifischen Strafnorm verbunden sei, die gezielt bestimmte Meinungen – etwa die Absage an den Staat Israel – erfasse.
Verfassungsrechtlich steht der Entwurf im Spannungsfeld von Meinungsfreiheit und Schutz vor Volksverhetzung. Das Grundgesetz erlaubt Eingriffe in die Meinungsfreiheit nur durch sogenannte allgemeine Gesetze, die nicht auf bestimmte Überzeugungen zielen dürfen. Während der Gutachter Augsberg die hessische Initiative innerhalb dieses Rahmens für vertretbar hält, bleibt die Diskussion in der Fachwelt und der Politik offen. Der Zentralrat der Juden in Deutschland, dessen Präsident Josef Schuster sich zurückhaltend äußerte, wiegt Chancen und Risiken eines solchen Sondertatbestands ab. Ob der Bundestag den Vorstoß übernimmt und wie eine mögliche Neuregelung konkret ausgestaltet würde, ist damit eine der nächsten innenpolitisch und grundrechtlich heiklen Entscheidungen in Berlin.

Bei den Vereinigten Bühnen Wien (VBW) steht ein markanter Wechsel an der Spitze an: Mit 1. Dezember übernimmt die deutsch-österreichische Kulturmanagerin Andrea Pier die Geschäftsführung des städtischen Theaterkonzerns von Franz Patay. Der 65-Jährige hatte die VBW seit 2016 geleitet und war insgesamt zehn Jahre in geschäftsführender Verantwortung. Unter seinem Kommando mussten die Häuser – Raimund Theater, Ronacher und das Musiktheater an der Wien – heuer Einsparungen von fünf Millionen Euro verkraften, womit das Jahresbudget auf 51 Millionen Euro sank. Der Führungswechsel erfolgt damit in einer Phase, die von Budgetdruck und Konsolidierungszwängen geprägt ist.
Mit Pier steht erstmals offiziell eine Frau dauerhaft an der Spitze der Vereinigten Bühnen Wien; ein nur kurzes Interregnum von Lia Metchev-Herbst im Jahr 2016 ausgenommen. Die 1969 in Bielefeld geborene Managerin setzte sich in einem von der externen Personalberatung Christoph la Garde organisierten Auswahlverfahren gegen 18 Mitbewerberinnen und Mitbewerber durch. Die Hearing-Kommission – unter anderem mit der VBW-Aufsichtsratsvorsitzenden Elisabeth Freismuth, der Direktorin des Jüdischen Museums Wien, Barbara Staudinger, sowie Wien-Holding-Geschäftsführerin Karin Ramser – entschied sich einstimmig für Pier und hob insbesondere ihre Doppelkompetenz im öffentlichen Kultursektor und in der Privatwirtschaft hervor.
Pier war in den vergangenen fünf Jahren als Managing Director maßgeblich für das Projekt Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 verantwortlich und zuvor zwei Jahrzehnte in unterschiedlichen leitenden Funktionen beim Musical- und Theaterkonzern Stage Entertainment tätig. Dort leitete sie unter anderem das traditionsreiche Theater des Westens in Berlin und verantwortete das Tourgeschäft. Mit Blick auf die Sparvorgaben in Wien verweist sie auf ihre Erfahrung im privatwirtschaftlichen Umfeld: Entscheidend sei, „die richtigen Weichen zu stellen, um weiterhin die künstlerische Exzellenz hochzuhalten“. An der internen Budgetverteilung zwischen Oper und Musical sieht sie derzeit keinen Änderungsbedarf und kündigt an, vorerst auf Kontinuität zu setzen.
Trotz zusätzlicher Konkurrenz durch das im Bau befindliche private „Theater im Prater“ zeigt sich Pier gelassen. Wichtiger als strukturelle Eingriffe sei für sie ein klarer künstlerischer Kurs, den sie mit „großem Tatendrang“ ab Dezember in Wien verfolgen will. Für die Stadt markiert ihre Bestellung auch eine personelle Weichenstellung: Vizebürgermeisterin Barbara Novak und Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler, die Pier im Ronacher gemeinsam mit Wien-Holding-Chefin Ramser präsentierten, betonten die Bedeutung ihrer langjährigen Musical- und Managementerfahrung für die künftige Positionierung der Vereinigten Bühnen Wien im internationalen Wettbewerb.