
Die Zürcher Privatbank Julius Bär treibt den Umbau ihres Verwaltungsrats mit der Nomination zweier erfahrener Managerinnen voran. An der ordentlichen Generalversammlung im April 2027 sollen die Aktionäre über die Wahl von Caroline Kuhnert und Elaine Arden in das Gremium abstimmen, wie das Institut am Dienstag mitteilte. Beide Kandidatinnen bringen jahrzehntelange Führungserfahrung aus internationalen Großbanken mit und sollen insbesondere die Kompetenzfelder Wealth Management, Private Banking sowie Personal- und Transformationsmanagement stärken.
Caroline Kuhnert, 63-jährige österreichisch-schweizerische Doppelbürgerin, verbrachte rund zwei Jahrzehnte im Wealth Management der UBS und gehörte zuletzt in Zürich der Geschäftsleitung des globalen Wealth Managements an. Dort verantwortete sie Geschäfte in der Schweiz und international, darunter Europa, die Schweiz, Emerging Europe, Großbritannien, den Nahen Osten, Lateinamerika und Asien. Zudem leitete sie in der EMEA-Region das Geschäft mit Ultra-High-Net-Worth-Kunden und Global Family Offices. Laut Julius Bär soll sie insbesondere zusätzliche Erfahrung im internationalen Wealth Management, im Schweizer Private Banking sowie im grenzüberschreitenden Risikomanagement und in Restrukturierungen in den Verwaltungsrat einbringen.
Die 58-jährige Britin Elaine Arden wiederum gilt als Spezialistin für Personal, Unternehmenskultur und die Transformation großer Bankkonzerne. Sie war Group HR Director bei der Royal Bank of Scotland und maßgeblich an der Neuausrichtung und Verkleinerung der Bankengruppe mit damals rund 120'000 Mitarbeitenden in 30 Ländern beteiligt. Später wechselte sie zu HSBC, wo sie als Personalchefin die organisatorische und strategische Transformation eines Konzerns mit rund 220'000 Mitarbeitenden in 64 Ländern begleitete und eine der großen globalen HR-Organisationen leitete, bevor sie 2023 in den Ruhestand trat. Im Verwaltungsrat von Julius Bär soll sie insbesondere bei Themen wie Kulturwandel, Vergütung, Talentförderung und Nachfolgeplanung Akzente setzen.
Die Doppel-Nomination folgt auf eine im März kommunizierte strategische Vorgabe der Bank, gezielt nach weiblichen Kandidaten für den Verwaltungsrat zu suchen. Julius Bär setzt damit ihren bereits laufenden Umbau des Aufsichtsgremiums fort und reagiert zugleich auf steigende regulatorische und investorseitige Erwartungen an Diversität und Governance. Details zur künftigen Zusammensetzung des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse will die Bank mit der Einladung zur Generalversammlung im März 2027 bekanntgeben.

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat die innenpolitische Debatte über den Umgang mit Jugendkriminalität und die Ausgestaltung des Sozialsystems neu angeheizt. In der ORF-„Pressestunde“ brachte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz die seit Jahren umstrittene Forderung seiner Partei erneut auf den Tisch, die Strafmündigkeit in Österreich von derzeit 14 auf zwölf Jahre zu senken. „Wer früh Grenzen übertritt, der muss auch damit rechnen, dass früh Grenzen aufgezeigt werden“, sagte Wallner. Allein mit Strafrecht sei es aus seiner Sicht jedoch nicht getan; parallel brauche es ein „Netz an verpflichtenden Unterstützungen“ für betroffene Kinder und Familien.
Zur Begründung verwies Wallner auf Entwicklungen in Schweden. Dort werde über Gefängnisstrafen für 13-Jährige diskutiert, nachdem Berichte über Jugendliche kursierten, die von erwachsenen Tätern für Straftaten instrumentalisiert werden sollen. Eine „Situation wie in den Vororten Stockholms“ wolle er in Österreich verhindern, so der Landeshauptmann, der betonte, er wolle „nicht den Teufel an die Wand malen“, aber vor Fehlentwicklungen warnen. Die ÖVP hatte bereits 2024, unter anderem nach Fällen von Jugendkriminalität, eine Absenkung der Strafmündigkeit gefordert; damals war Innenminister Gerhard Karner treibende Kraft der Debatte.
In der früheren schwarz-grünen Koalition konnte sich die Volkspartei mit dieser Linie nicht durchsetzen. „Mit den Grünen war das aber praktisch unmöglich“, sagte Wallner rückblickend. Aus den Reihen der Grünen kam auch diesmal umgehend Widerspruch. Die grüne Sicherheitssprecherin Agnes Sirkka Prammer bezeichnete es als „Scheinlösung“, Zwölfjährigen mit dem Strafrecht zu begegnen, und plädierte für einen Schwerpunkt auf Prävention: Kinder- und Jugendhilfe, Familienarbeit, Schulsozialarbeit und psychologische Unterstützung müssten ausgebaut werden. Die Länder seien gefordert, dafür ausreichend Ressourcen bereitzustellen.
Parallel zu der Sicherheitsdebatte positionierte sich Wallner bei der anstehenden Neuordnung der Sozialhilfe, einem der zentralen Themen, über die sich die Bundesregierung im Herbst verständigen will. Die Verhandlungen laufen bereits, in der kommenden Woche sollen sie fortgesetzt werden. Wallner betonte, es brauche „eine Sozialhilfe, die Armut verhindert“, warnte aber zugleich vor einer möglichen „Zuwanderung ins System“ und forderte klare Wartefristen für Asylberechtigte. Die Reform müsse auf eine möglichst kurze Bezugsdauer abzielen; Vorarlberg sei hier, was die Dauer des Sozialhilfebezugs betreffe, Vorreiter.
Bei den Leistungen spricht sich Wallner für eine Obergrenze aus. „Ohne Obergrenze wird es nicht gehen“, sagte er mit Blick auf die Gesamtsumme, die ein Haushalt aus der Sozialhilfe beziehen kann. Auch gestaffelte Kinderregelsätze seien aus seiner Sicht notwendig. Jedes Kind sei „gleich viel wert“, aber die Kosten verdreifachten sich nicht automatisch bei drei Kindern, argumentierte der Landeshauptmann. Die neue Sozialhilfe soll nach aktueller Planung mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Ob der enge Zeitplan hält, ließ Wallner offen, fügte aber hinzu: „Wenn man will, schon“ – und appellierte daran, die Bundesländer „möglichst schnell an den Tisch zu holen“.