VW-Nominierungsausschuss setzt auf Stabilität an der Aufsichtsratsspitze

23.03.2026


Volkswagen und die Porsche Automobil Holding SE setzen in ihren Kontrollgremien auf Kontinuität. Der Nominierungsausschuss des VW-Aufsichtsrats hat den amtierenden Vorsitzenden Hans Dieter Pötsch für eine weitere Amtszeit vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag soll nach der kommenden Sitzung des Aufsichtsrats den Aktionären auf der Hauptversammlung am 18. Juni 2026 zur finalen Beschlussfassung vorgelegt werden, teilte Volkswagen mit. Pötsch steht seit Oktober 2015 an der Spitze des Kontrollgremiums des Wolfsburger Konzerns.

Pötsch begrüßte den Vorstoß des Nominierungsausschusses. Dem Wunsch, das Unternehmen weiterhin an der Spitze des Kontroll- und Beratungsgremiums durch „herausfordernde Zeiten“ zu führen, komme er „gerne nach“, heißt es in einer Mitteilung. Sein Ziel bleibe es, Volkswagen „wetterfest“ aufzustellen. Über die Personalie hatte zuvor das „Handelsblatt“ berichtet. Der Österreicher arbeitet seit 2003 für die VW-Gruppe, zunächst zwölf Jahre als Finanzvorstand, bevor er im Herbst 2015 den Vorsitz im Aufsichtsrat übernahm.

Parallel dazu stärkt auch die Porsche Automobil Holding SE den Einfluss von Pötsch. Der Aufsichtsrat der Holding, die unter anderem maßgebliche Anteile an Volkswagen hält, hat das Mandat des Vorstandsvorsitzenden um eine weitere Amtszeit verlängert. Die erneute Bestellung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und gilt für fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2031, wie die Porsche SE mitteilte. Dem Vorstand der Holding gehören neben Pötsch Manfred Döss, zuständig für Recht und Compliance, sowie Johannes Lattwein, verantwortlich für Finanzen und IT, an.

Mit den Personalentscheidungen setzen sowohl Volkswagen als auch die Porsche SE auf Stabilität an ihren Spitzen in einer Phase, die der Konzernchefkontrolleur selbst als herausfordernd beschreibt. Für Volkswagen bleibt die endgültige Entscheidung über die nächste Amtszeit von Hans Dieter Pötsch nun bei den Aktionären, die im Juni 2026 auf der Hauptversammlung über den Vorschlag des Aufsichtsrats zu befinden haben.

Ermittlungen nach Toxin-Funden: Foodwatch erhöht Druck auf Babynahrungs-Hersteller

23.03.2026


Im Skandal um mit dem Toxin Cereulid verunreinigte Babynahrung hat die Konsumentenschutzorganisation Foodwatch in Österreich Strafanzeige gegen Nestlé und Danone eingebracht. Die Anzeige ging bei der Staatsanwaltschaft Wien ein und richtet sich gegen die österreichischen Ableger der beiden Konzerne. Im Raum steht der Verdacht, dass die Unternehmen die Öffentlichkeit zu spät über kontaminierte Produkte informiert und damit Säuglinge einem erhöhten gesundheitlichen Risiko ausgesetzt haben könnten.

Foodwatch spricht von möglichen Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben. Konkret geht es um den Verdacht des Inverkehrbringens gesundheitsgefährdender Lebensmittel sowie um mögliche Körperverletzung durch Unterlassung. Sieben betroffene Familien haben sich der Strafanzeige angeschlossen; ihre Kinder zeigten nach dem Konsum der Babynahrung Symptome wie Erbrechen und Durchfall, einige mussten im Krankenhaus behandelt werden. Nach Angaben der Organisation melden sich laufend weitere Eltern mit Verdachtsfällen.

Laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wurden den österreichischen Behörden mit Stand 12. März insgesamt 14 Erkrankungsfälle im Zusammenhang mit dem Toxin Cereulid gemeldet. Drei Fälle gelten als bestätigt, elf als wahrscheinlich. Betroffen waren Kinder im Alter zwischen zwei Wochen und drei Jahren; nach Behördenangaben sind sie inzwischen alle wieder genesen. Foodwatch verweist darüber hinaus auf mindestens 76 Kinder, die Symptome entwickelt haben sollen. Seit Anfang Februar gilt in Wien für bestimmte Produkte ein Verkaufsstopp.

Im Zentrum der Kritik steht die Frage, ob die Hersteller ihren Informationspflichten rechtzeitig nachgekommen sind. Nach geltender Rechtslage tragen Unternehmen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Lebensmittel und müssen bei erkannten Risiken unverzüglich die Behörden informieren und Rückrufe einleiten. Foodwatch betont, dass bei Säuglingsnahrung keinerlei Spielraum für Verzögerungen bestehe. Der Fall hat längst eine internationale Dimension: Seit Dezember wurden betroffene Produkte nach Angaben der Organisation weltweit in mehr als 60 Länder geliefert. Weitere rechtliche Schritte in Bezug auf mögliche Schäden bei Betroffenen werden von Foodwatch derzeit geprüft.