Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Demonstrationsrecht in zwei aktuellen Entscheidungen präzisiert und dabei sowohl die Meinungsfreiheit gestärkt als auch bestehende Beschränkungen rund um Parlamentssitze bestätigt. In einem Fall stellten die Richter klar, dass das Tragen einer Maske – etwa mit den Gesichtszügen des russischen Präsidenten Wladimir Putin – als Stilmittel politischer Meinungsäußerung zulässig sein kann. In einem zweiten Fall bekräftigte das Höchstgericht die Gültigkeit der sogenannten Bannmeile rund um den Vorarlberger Landtag, auch während einer Sitzungspause.
Ausgangspunkt der ersten Entscheidung war eine Protestaktion während des ORF-„Sommergesprächs“ im August 2024 mit FPÖ-Obmann Herbert Kickl. Ein Mann hatte im Hintergrund ein Plakat in russischen Nationalfarben mit der Aufschrift „Danke Herbert - from Putin, with love! Dein Vladimir!“ gezeigt und dazu eine Putin-Maske getragen. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden wertete dies als Verstoß gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz und verhängte eine Geldstrafe von 60 Euro, die vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich zunächst bestätigt wurde.
Der VfGH hob diese Entscheidung nun auf. Das Tragen der Putin-Maske sei im konkreten Kontext als kritische Stellungnahme zur Haltung der FPÖ und ihres Obmanns zur russischen Politik zu verstehen, heißt es in der Begründung. Eine Maske zu tragen sei als „Stilmittel der freien Meinungsäußerung“ erlaubt, solange der politische Ausdruck im Vordergrund stehe. Die Bestrafung verletze daher das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Das Höchstgericht stellte damit klar, dass das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz nicht schematisch angewendet werden darf, wenn ein erkennbarer politischer Aussagegehalt vorliegt.
Weniger Spielraum ließ der VfGH hingegen bei Versammlungen in unmittelbarer Nähe zu gesetzgebenden Körperschaften. In einem zweiten Verfahren bestätigten die Richter eine Geldstrafe gegen einen Mann, der im Dezember 2023 in der Mittagszeit nahe dem Vorarlberger Landtag an einer Demonstration teilgenommen hatte. Nach Ansicht des Höchstgerichts gilt die Bannmeile rund um Landtage und andere Parlamente auch dann, wenn deren Sitzungen nur unterbrochen sind. Die verfassungsrechtliche Prüfung ergab, dass diese Einschränkung der Versammlungsfreiheit zulässig sei. Damit sendet der VfGH ein doppeltes Signal: Politischer Protest genießt weiten Schutz in Form und Ausdruck – stößt aber an klare Grenzen, wenn es um den unmittelbaren Schutz des parlamentarischen Betriebs geht.

Die EPH Group AG ordnet ihr Top-Management neu und setzt gleichzeitig auf Kontinuität an der Konzernspitze. Der Aufsichtsrat des auf Hotel- und Resort-Projekte spezialisierten Unternehmens hat in seiner Sitzung vom 16. März 2026 beschlossen, das Vorstandsmandat von CEO Alexander Lühr bis zum 1. April 2027 zu verlängern. Lühr bleibt damit mindestens ein weiteres Jahr für die strategische Ausrichtung und das operative Wachstum des auf Premium- und Luxusimmobilien fokussierten Unternehmens verantwortlich.
Parallel dazu wird der Vorstand um ein weiteres Mitglied erweitert. Ab dem 1. Mai 2026 rückt Mag. Yasmin Wilfling, LL.M., für zunächst zwei Jahre in das Gremium auf. Die 37-Jährige ist gelernte Hotelfachfrau und verfügt über zwei juristische Abschlüsse – einen Magistra-iuris-Titel der Universität Salzburg sowie einen Master of Laws der Universität Wien. Sie kommt von einem auf Parkraum spezialisierten Immobilienunternehmen und bringt damit Erfahrung aus einem angrenzenden Segment der Immobilienwirtschaft in die EPH Group ein.
Mit dem Vorstandseintritt von Wilfling werden die Ressorts innerhalb der Führungsspitze neu zugeschnitten. Sie übernimmt die Verantwortung für Finanz- und Rechnungswesen, Steuern, Banken und Versicherungen, Recht und Compliance, Human Resources sowie Public Relations einschließlich Pressearbeit. CEO Lühr konzentriert sich ab dem 1. Mai 2026 auf Business Development, Projektentwicklung, Marketing und Sales, Investor Relations sowie IT. Die klare Trennung von Finanz- und Wachstumsressorts zielt erkennbar auf eine Professionalisierung der Strukturen und eine stärkere Fokussierung der Vorstandsarbeit.
Die EPH Group AG versteht sich als Zusammenschluss von Investoren, Projektentwicklern sowie Experten für Hotelimmobilien, Finanzierung und Kapitalmarkt. Das Unternehmen baut derzeit ein diversifiziertes Portfolio renditestarker Hotel- und Resort-Projekte im Premium- und Luxussegment in Österreich, Deutschland und weiteren europäischen Top-Destinationen auf. Dank der langjährigen Erfahrung des Teams berichtet EPH von sehr gutem Marktzugang und einer vollen Akquisitionspipeline. In Bereichen wie Feasibility Studies, Due Diligence, Bewertung, Contract Management, M&A, Portfolio-Strategie, Development und Construction arbeitet die Gesellschaft mit führenden Hotel- und Tourismus-Consulting-Unternehmen in Österreich und Deutschland zusammen, um ihre Projekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu begleiten.