
Sonova zieht knapp vier Jahre nach dem Einstieg bei Sennheiser eine strategische Konsequenz: Der Hörgerätehersteller aus Stäfa will sich von seinem Geschäft mit Kopfhörern und weiteren Consumer-Audio-Produkten trennen. Zum Verkauf steht die gesamte Consumer-Hearing-Sparte, die unter der Marke Sennheiser firmiert und damit die Konsum-Elektronik-Aktivitäten des Konzerns bündelt – von Premium-Kopfhörern und True-Wireless-Earbuds über High-End-Audioprodukte bis zu Soundbars und sogenannten Hearables.
Mit dem Schritt schärft Sonova den Fokus klar auf das Kerngeschäft mit medizinischen Hörgeräten und Cochlea-Implantaten. Der Konzern verweist auf grundlegende Unterschiede zwischen den Endkunden-Audioprodukten und dem traditionellen Hörgerätegeschäft: Vertriebskanäle, Nachfragedynamik und Entwicklungszyklen seien deutlich unterschiedlich. Die ursprünglich verfolgte Strategie, Konsumenten über Consumer-Audio früher in ihrer „Hörreise“ abzuholen und langfristig ins Hörgerätegeschäft zu führen, wird damit faktisch aufgegeben.
Die Neuausrichtung fällt in die Amtszeit des neuen Führungsduos um Konzernchef Eric Bernard und Finanzchefin Elodie Carr-Cingari, die seit Juli vergangenen Jahres an der Spitze stehen. Vor dem Hintergrund eines verhaltenen Nachfrageumfelds und intensiveren Wettbewerbs im globalen Hörgerätemarkt setzt Sonova nun auf Konzentration statt Diversifizierung. Ziel ist es nach Unternehmensangaben, für das Sennheiser-Geschäft den „bestmöglichen Eigentümer“ zu finden, während intern Kapital und Managementaufmerksamkeit auf das medizinische Kerngeschäft gelenkt werden sollen.
Flankiert wird der Portfolio-Umbau von ambitionierten Wachstumszielen: Bis zum Geschäftsjahr 2030/31 will Sonova den Umsatz auf sechs Milliarden Franken steigern, nach 3,87 Milliarden Franken im Geschäftsjahr 2024/25. Mittelfristig peilt der Konzern in Lokalwährungen ein jährliches Umsatzplus von fünf bis zehn Prozent an, das operative Kernergebnis (Ebit) soll um sieben bis zwölf Prozent pro Jahr wachsen. Für das noch bis Ende März laufende Geschäftsjahr 2025/26 dämpft Sonova die Erwartungen allerdings leicht und rechnet mit einem Wachstum am unteren Ende der bisherigen Prognosespanne.

Die österreichische Polizei verlagert die Abnahme von Fingerabdrücken zunehmend auf die Straße: Anstatt Verdächtige für eine Identitätsfeststellung in die Inspektion zu bringen, können Beamtinnen und Beamte künftig direkt über ihre Diensthandys Fingerabdrücke nehmen. Das Innenministerium hat die Technologie, die seit 2019 gemeinsam mit dem Austrian Institute of Technology (AIT) entwickelt wird, jetzt in einen breiten Probebetrieb überführt. Derzeit ist das System auf rund 600 Diensthandys in ganz Österreich im Einsatz.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bezeichnete die Lösung bei der Präsentation als deutliche Erleichterung für die Exekutive im Alltag. Wegfallende Fahrten zur Dienststelle sollen Zeit sparen und die Kapazitäten der Polizei erhöhen. Wie das Ministerium ausführt, zeigte sich der Effekt bereits bei einem fremdenpolizeilichen Schwerpunkt in Wien, bei dem zwei Personen ohne gültigen Aufenthaltsstatus sowie ein mutmaßlicher Suchtgiftdealer identifiziert wurden. Laut Karner ist die nun genutzte mobile Fingerabdruck-Technologie derzeit ein Alleinstellungsmerkmal der österreichischen Polizei.
Technisch baut das System auf den bereits ausgegebenen Diensthandys der Beamtinnen und Beamten auf. Nach Angaben des Innenministeriums besitzen alle Polizisten in Österreich ein eigenes Diensthandy, auf dessen Grundlage die Sensorentechnologie und die zugehörige IT für ein US-Produkt entwickelt wurden, das die Exekutive einsetzt. Die gescannten Fingerabdrücke werden aus dem Feld an eine Zentrale übermittelt, die binnen kurzer Zeit eine Rückmeldung liefert, ob belastende Informationen zu der überprüften Person vorliegen.
Das AIT verweist darauf, dass die mehrjährige Entwicklungszeit nicht nur auf die technische Umsetzung der Sensorik und Software zurückzuführen ist. Helmut Leopold, Leiter des Center for Digital Safety and Security am AIT, betonte, dass die Anwendung zugleich gesetzeskonform und datenschutzkonform ausgestaltet werden musste. Die rechtlichen Vorgaben sind im Sicherheitspolizeigesetz geregelt. Das Innenministerium hebt hervor, dass der Schutz der Privatsphäre eine zentrale Rolle in der Auslegung der neuen mobilen Fingerabdrucklösung spielt.