
Europa verkleinert im globalen Rennen um die Quantentechnologie seinen Rückstand auf die USA. Nach einer Auswertung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) ist die Zahl der veröffentlichten Quanten-Patentanmeldungen aus Deutschland und Frankreich im vergangenen Jahr auf 195 gestiegen. Das entspricht einem Anteil von 23,9 Prozent an allen einschlägigen Anmeldungen. 2021 waren es zusammen erst 57 Anmeldungen mit einem Anteil von 16,7 Prozent gewesen.
Die USA bleiben trotz dieser Verschiebung führend: Sie lagen 2025 mit 167 veröffentlichten Quanten-Patentanmeldungen weiterhin an der Spitze. Ihr weltweiter Anteil ist jedoch im selben Zeitraum von 32,2 Prozent auf 20,5 Prozent zurückgegangen. Neben Deutschland und Frankreich haben vor allem asiatische Staaten ihre Aktivitäten in Forschung und Entwicklung rund um die Quantentechnologie ausgebaut. Insgesamt wuchs die Zahl der veröffentlichten Patentanmeldungen seit 2021 von 341 auf 815.
Im Fokus stehen dabei drei zentrale Bereiche: Hochleistungs-Quantencomputer, abhör- und entschlüsselungssichere Quantenkommunikation sowie hochpräzise Messverfahren der Quantensensorik. Grundlage dieser Technologien sind Quanten, also die kleinsten unteilbaren Einheiten, die physikalische Wechselwirkungen hervorrufen. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften lassen sich diese Licht- und Energiebausteine für eine Vielzahl von Anwendungen nutzen – von der Rechenleistung über sichere Datenübertragung bis hin zu neuartigen Mess- und Diagnosesystemen.
Die Dynamik in diesem Technologiefeld spiegelt sich auch im Programm des diesjährigen DPMA-Nutzerforums wider: Die Quantentechnologie ist zentrales Thema der wichtigsten Jahresveranstaltung der Münchner Bundesbehörde. Mit dem starken Anstieg europäischer Patentanmeldungen positionieren sich Deutschland und Frankreich stärker in einem Markt, der als strategisch bedeutsam für künftige industrielle Wertschöpfung und technologische Souveränität gilt.

Salzburgs Erzbischof Franz Lackner stellt seine Zukunft an der Spitze der Österreichischen Bischofskonferenz offen infrage. „Mein Wunschkandidat ist nicht ich“, sagte der bisherige Vorsitzende nach der Frühjahrsvollversammlung im steirischen St. Johann bei Herberstein. Lackner, der das Amt 2020 von Kardinal Christoph Schönborn übernommen hatte, betonte zugleich, er wolle der Entscheidung der Bischöfe bei der Sommervollversammlung im Juni nicht vorgreifen: „Es ist eine Wahl. Ich nehme Wahlen ernst.“ Formal könnte er erneut kandidieren, doch ein römisches Schreiben empfiehlt, keinen Bischof zum Vorsitzenden zu wählen, der in der sechsjährigen Amtsperiode die Altersgrenze von 75 Jahren erreicht – auch wenn es dabei Spielraum gibt und der Vorsitzende keiner vatikanischen Bestätigung bedarf.
Wer Lackner nachfolgen könnte, ist offen. Theoretisch kann jedes Mitglied der Bischofskonferenz gewählt werden, die Abstimmung erfolgt geheim. Der neue Wiener Erzbischof Josef Grünwidl, erst im Jänner zum Bischof geweiht, signalisierte, dass er das Amt wegen seiner noch kurzen Erfahrung nicht anstrebt. Als geeigneter Kandidat wurde in der Tageszeitung „Die Presse“ der Grazer Bischof Wilhelm Krautwaschl kolportiert. Parallel zur anstehenden Vorsitzfrage nutzten die Bischöfe ihr Frühjahrstreffen, um thematische Zuständigkeiten neu zu ordnen: Lackner übernimmt künftig den Bereich Medien, der Linzer Bischof Manfred Scheuer den Bereich Weltkirche, der Eisenstädter Bischof Ägidius Zsifkovics die Ökumene.
Inhaltlich prägte die Debatte über die Rolle der Frauen in der Kirche die Beratungen, die ausgerechnet im „Haus der Frauen“ der Diözese Graz-Seckau stattfanden. Aus dem Vatikan war während der Tagung ein umfangreiches Studienpapier veröffentlicht worden, das die Unzufriedenheit vieler Katholikinnen thematisiert und die Klärung der „Frauenfrage“ als dringlich bezeichnet. Der neue Wiener Erzbischof Grünwidl forderte in einer Predigt, die Kirche solle „mehr auf die Stimmen der Frauen hören“ und erklärte: „Was vom Heiligen Geist kommt, kann das Kirchenrecht nicht aufhalten.“ Lackner schloss sich dieser Linie an.
Auf die Frage, ob er sich Frauen mit Stimmrecht in Bischofskonferenzen persönlich wünsche, verwies Lackner zunächst auf eine von Papst Leo XIV. angeordnete Studiengruppe, die prüfen soll, ob die Statuten von Bischofskonferenzen zeitgemäß sind. Auf Nachfrage antwortete er wörtlich: „Irgendwie schon.“ Grundsätzlich müssten die Anliegen von Frauen „ernstgenommen“ werden, sagte der Salzburger Erzbischof. Es handle sich um einen „Wandlungsprozess organischer Art, der nicht so einfach ist“, es gebe ein „Bemühen und ein Ringen“, Frauen eine ihrem Beitrag entsprechende Rolle zu ermöglichen. „Es geht langsam voran“, resümierte Lackner – in einer Kirche, die zugleich vor einer personellen Neuaufstellung an der Spitze und einer strukturellen Debatte über Teilhabe steht.