
Gegen den ehemaligen Nationalratsabgeordneten und Medienunternehmer Peter Pilz verdichten sich die juristischen Probleme. Die Staatsanwaltschaft Linz prüft den Verdacht, dass Pilz in zwei Fällen unter Wahrheitspflicht falsch ausgesagt haben könnte. Parallel dazu geht der Zivilprozess um sein Pilnacek-Buch in die zweite Instanz, nachdem Pilz und sein Verlag Zackmedia mit einem weitreichenden Vergleichsvorschlag bislang nicht zum Ziel gekommen sind.
Im Zentrum der neuen Ermittlungen steht eine heikle Weisung im Zusammenhang mit der Eurofighter-Affäre. Pilz soll 2018 vom damaligen Eurofighter-Staatsanwalt und heutigen Richter Michael Radasztics von einer Weisung erfahren haben, wonach Aktenteile aus Gründen der nationalen Sicherheit zurückgestellt oder zurückgegeben werden mussten. 2019 sagte Pilz als Zeuge in einem Strafverfahren gegen Radasztics aus, 2022 schilderte er diese Einvernahme vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss. Dort erklärte er laut Medienberichten, er habe auf die Frage, ob Radasztics ihm eine Weisung verraten habe, „wahrheitsgemäß verneint“. Ausgelöst wurden die nun laufenden Ermittlungen durch eine Anzeige des ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger im Mai; zuständig ist die Staatsanwaltschaft Linz, bei der bereits ein weiteres Verfahren gegen Pilz wegen scharfer Kritik an der Staatsanwaltschaft Krems anhängig ist.
Die Personalie Radasztics spielt dabei eine zentrale Rolle. Der frühere Staatsanwalt führte jahrelang das Eurofighter-Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien, bevor er mit 1. Jänner 2023 an das Wiener Straflandesgericht wechselte. Gegen ihn war in der Vergangenheit wegen der Weitergabe einer Weisung eine Disziplinaranzeige eingebracht worden; im Mai 2023 erhielt er dafür eine Disziplinarstrafe, nachdem er den Informationsfluss an Pilz eingeräumt hatte. Genau diese Schnittstelle zwischen vertraulicher Weisung und politischer Aufklärungsarbeit bildet nun den Kern des Falschaussage-Verdachts gegen Pilz, den die Ermittler in Linz prüfen.
Parallel zur strafrechtlichen Dimension muss sich Pilz in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung wegen seines im Februar 2025 erschienenen Buches über den verstorbenen Ex-Sektionschef Christian Pilnacek verantworten. Darin hatte er vier Beamten vorgeworfen, Teil eines „türkisen Putztrupps“ zur Vertuschung der Umstände von Pilnaceks Tod zu sein. Die Betroffenen klagten wegen übler Nachrede und waren in erster Instanz erfolgreich: Der Richter sah den Wahrheitsbeweis für die schweren Vorwürfe als nicht erbracht an, der Verlag sollte 57.000 Euro Schadenersatz zahlen und das Buch vom Markt nehmen. Gegen dieses Urteil geht die Sache nun in die zweite Instanz – verhandelt werden soll laut Berichten von jenem Senat, der in der Falschaussage-Causa den früheren ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz in zweiter Instanz freigesprochen hatte.
Zackmedia versucht unterdessen, das finanzielle Risiko zu begrenzen. Nach Informationen aus Prozesskreisen bot der Verlag an, sowohl Band 1 als auch Band 2 des Pilnacek-Buchs nicht weiter zu vertreiben, die Vorwürfe gegen drei der vier klagenden Beamten nicht mehr zu wiederholen und einschlägige Artikel auf der eigenen Plattform zu löschen. Ausgenommen von diesem Vorschlag sind demnach Bundespolizeidirektor Michael Takacs sowie ein ehemaliger Kriminalbeamter, der in einem anderen Verfahren gegen Zackmedia vorgeht; über sie will Pilz weiter berichten. Offen bleibt zudem die Frage der Prozesskosten, die im Fall einer rechtskräftigen Bestätigung des Urteils fällig würden. Laut Berichten schlug der Verlag vor, diese Kosten von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) tragen zu lassen – exakt jener Gewerkschaft, der Pilz zuvor öffentlich vorgeworfen hatte, Teil eines Netzwerks zu sein.

Die Festnahme des freien Journalisten Michael Bonvalot bei einer Versammlung in Steyr entwickelt sich in Österreich zu einem politischen Streitfall über das Verhältnis von Polizei, Demonstrationsrecht und Pressefreiheit. Bonvalot wollte nach eigenen Angaben am vergangenen Sonntag über einen „Aufmarsch der rechten Verschwörungsszene“ berichten, als er trotz gültigem Presseausweis von Einsatzkräften abgeführt wurde. Inzwischen ist ein Video des Vorfalls online, das die Debatte zusätzlich anheizt.
Steyrs Bürgermeister Markus Vogl (SPÖ) machte den Einsatz beim Sicherheitsgipfel mit der Polizei zum Thema und sprach von einem Vorgang, der „schwer zu verdauen“ sei. Nicht nur die Versammlungsfreiheit sei ein „hohes Gut“, betonte er, sondern ebenso die Pressefreiheit. Journalisten müssten bei solchen Einsätzen genauso geschützt werden wie Demonstrationsteilnehmer. Laut Vogl hatte Bonvalot aus rund 50 Metern Abstand berichten sollen und sich mit einem gültigen Presseausweis ausgewiesen.
Der Bürgermeister knüpfte seine Kritik an eine breitere Auseinandersetzung über die seit Jahren stattfindenden sonntäglichen Aufmärsche in Steyr. Diese sogenannten Spaziergänge, deren jüngste Ausgabe die 300. gewesen sein soll, hätten sich nach seinen Worten „bedauerlicherweise zu einer Anlaufstelle für demokratiefeindliche Gruppen“ entwickelt – mit prominenter Beteiligung von Szenefiguren wie Gottfried Küssel und Ken Jebsen. Während die Polizei bislang keine Gründe für ein Verbot dieser Versammlungen gesehen habe, entstehe nun der Eindruck, dass gegenüber einem Berichterstatter mit „zweierlei Maß“ gemessen werde. Vogl fordert von der Exekutive daher „vertrauensbildende Maßnahmen“; der Eindruck, polizeijuristische Einschätzungen gälten nicht für alle gleich, sei „untragbar“.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) stellte sich demonstrativ hinter die Einsatzkräfte. Er verteidigte das Vorgehen der Polizei am Donnerstag als „verhältnismäßig und korrekt“ und widersprach damit der Darstellung, es handle sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Arbeit der Medien. Details zu der Einsatzbewertung blieben zunächst knapp, doch die veröffentlichten Videoaufnahmen dürften sowohl von Kritikern als auch von Befürwortern der Polizei genau analysiert werden. Während Vogl betont, er wolle trotz der guten bisherigen Zusammenarbeit mit der Polizei „nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, signalisiert das Innenministerium Rückendeckung für die Einsatzlinie vor Ort – ein Spannungsfeld, das die Diskussion über die Grenzen und den Schutz journalistischer Arbeit bei Demonstrationen weiter befeuern dürfte.