Österreichs Energiewende im Stresstest: Machtprobe um das EABG

10.06.2026


Unmittelbar vor der geplanten Nationalratsabstimmung über das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) spitzt sich der Konflikt zwischen Regierung und Grünen zu. ÖVP, SPÖ und Neos wollen das Paket für einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien am Donnerstag beschließen. Weil dafür eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, kommt die Oppositionspartei in eine faktische Schlüsselrolle – und nutzt sie, um deutlich höhere Ausbauziele einzufordern. In der aktuellen Form wollen die Grünen dem Entwurf nicht zustimmen.

Aus Sicht der Grünen bremst das Gesetz die Energiewende eher, als sie zu beschleunigen. Die vorgesehenen Zielmarken für 2030 seien so niedrig angesetzt, dass sie in fünf Bundesländern bereits heuer erreicht würden – noch bevor das EABG überhaupt beschlossen ist. Der grüne Energiesprecher Lukas Hammer spricht von einer „Einzementierung des Stillstands in vielen Bundesländern“. Die Partei verlangt, die Ausbaupfade an den Nationalen Energie- und Klimaschutzplan (NEKP) anzulehnen, den Österreich 2024 an die EU-Kommission übermittelt hat, und drängt darauf, die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen, um weiterzuverhandeln.

Die Regierungsparteien halten dagegen und werben bis zuletzt um ein Einlenken. Am Dienstagabend traten die Energiesprecher Laurenz Pöttinger (ÖVP), Alois Schroll (SPÖ) und Karin Doppelbauer (Neos) gemeinsam vor die Presse, um die Grünen zu weiteren Gesprächen aufzurufen. Die Absage aus der Opposition sei überraschend gekommen, man wolle aber „nicht aufgeben“ und bis Donnerstag um eine Einigung ringen. Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sieht die Grünen in der Verantwortung und verweist auf laufende „gute Gespräche“. Am Ende müssten Vernunft und Verantwortungsbewusstsein über „ideologischer Verhandlungstaktik“ stehen, erklärte er in einer Stellungnahme.

Druck auf eine rasche Lösung kommt auch aus den Bundesländern. Der oberösterreichische grüne Klimalandesrat Stefan Kaineder warnt davor, Ziele im EABG zu verwässern. Österreich brauche „mehr heimische Energie, nicht weniger“ – wer den Ausbaukurs abschwäche, gefährde Standort und Versorgungssicherheit, so seine Argumentation. Ob die verhärteten Fronten vor der Abstimmung noch aufgebrochen werden können, ist offen. Scheitert der Versuch, eine Zweidrittelmehrheit zu organisieren, droht dem zentralen Gesetzesbaustein der österreichischen Energiewende zumindest eine weitere Verzögerung.

Sammelklage gegen CRIF in Vorbereitung: Bis zu 500 Euro Entschädigung pro betroffene Person erwartet

10.06.2026


Die Datenschutzorganisation Noyb geht in Österreich juristisch gegen die international tätige Kreditauskunftei CRIF vor. Die von Aktivist Max Schrems geführte NGO hat eine Unterlassungsklage eingebracht und bereitet zusätzlich eine Sammelklage auf Schadenersatz vor. Im Kern wirft Noyb dem in Österreich stark vertretenen italienischen Unternehmen vor, eine Art heimliches Melderegister zu betreiben, das Daten von nahezu allen Erwachsenen im Land umfasst, und darauf aufbauend Bonitätsbewertungen zu vergeben, die für Verträge und Kredite entscheidend sein können. CRIF selbst hat zu den Vorwürfen zunächst keine Stellungnahme abgegeben.

Laut Noyb basiert der sogenannte Credit Score bei rund 90 Prozent der betroffenen Personen nicht auf konkreten Finanzdaten, sondern lediglich auf allgemeinen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Wohnadresse. Nur bei den übrigen Personen flössen Informationen wie Insolvenzen oder Meldungen von Inkassobüros in die Bewertung ein; gegen deren Nutzung hat Noyb nach eigenen Angaben "kein Problem". Kritisch sehen die Datenschützer vor allem, dass die so ermittelten Scores für Betroffene erhebliche wirtschaftliche Nachteile haben können – etwa wenn Handy- oder Stromverträge nicht zustande kommen oder Kreditanträge abgelehnt werden, ohne dass die Betroffenen den Grund kennen.

Zusätzlichen Konfliktstoff liefert nach Darstellung von Noyb die Herkunft der Daten. CRIF soll sich personenbezogene Informationen unter anderem über Adresshändler wie AZ Direct, den Compass Verlag und DPIT beschafft haben. Solche Unternehmen dürfen Anschriften nach mehreren Gerichtsurteilen allerdings nur zu Marketingzwecken veräußern, nicht zur Erstellung von Bonitätsbewertungen. Zudem wirft Noyb CRIF vor, Millionen Betroffene nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert zu haben und sich stattdessen pauschal auf ein „berechtigtes Interesse“ zu berufen. Aus Sicht der Datenschützer ist weder die Datensammlung noch das Scoring in der vorliegenden Form mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar.

Mit der eingebrachten Unterlassungsklage will Noyb erreichen, dass CRIF seine Geschäftspraxis ändert und in dieser Form nicht weiterarbeiten darf; zugleich soll damit die Verjährung möglicher Ansprüche gehemmt werden. Im zweiten Halbjahr ist eine Verbands- beziehungsweise Abhilfeklage geplant, mit der vergangene Schäden adressiert werden sollen. Noyb rechnet im Erfolgsfall mit einer Entschädigung von rund 500 Euro pro betroffene Person, die sich der Sammelklage anschließt. Teilnehmen können volljährige Personen ohne laufende Inkasso-Forderungen oder Insolvenz, die seit mindestens zwei Jahren in Österreich leben. Die Finanzierung der Klage übernimmt Noyb; nur im Erfolgsfall fällt ein fixer Betrag pro Teilnehmer an, alternativ ist eine pauschale Vorbeteiligung möglich, für Fördermitglieder ist die Teilnahme kostenfrei.

Der Fall zählt zu den ersten Verfahren unter der neuen EU-Verbandsklagen-Richtlinie und könnte Signalwirkung für die gesamte Auskunftei- und Datenhandelsbranche haben. Zu den Kunden von CRIF in Österreich zählen laut Noyb unter anderem große Mobilfunkanbieter, Banken, ein Stromkonzern, ein Online-Händler und ein Zahlungsdienstleister. Wie Gerichte die Abgrenzung zwischen legitimer Bonitätsprüfung und unzulässigem Massen-Scoring auf Basis von Adressdaten vornehmen, dürfte nicht nur für CRIF, sondern auch für andere Marktteilnehmer entscheidend werden. Branchenweit hängt damit die Frage in der Schwebe, in welchem Umfang Unternehmen auf externe Scoring-Modelle setzen können, wenn deren Datengrundlage und Transparenz zunehmend in den Fokus von Verbraucherschützern und Aufsicht geraten.