Nach Überzeichnung im Juni: Akara Fund startet im November 18. Kapitalerhöhung

08.10.2026


Der Akara Swiss Diversity Property Fund PK, verwaltet von Swiss Prime Site Solutions, will sein Wachstum mit einer weiteren Kapitalerhöhung beschleunigen. Nach der deutlich überzeichneten 17. Kapitalerhöhung im Juni 2026 plant der Immobilienfonds im November seine 18. Kapitalerhöhung. Angestrebt wird eine Kapitalaufnahme im Umfang von CHF 150 bis 200 Millionen. Die Zeichnungsfrist soll voraussichtlich von Mittwoch, 11. November, bis Dienstag, 1. Dezember 2026 dauern, die Liberierung der neuen Fondsanteile ist für Freitag, 11. Dezember 2026 vorgesehen. Die detaillierten Emissionskonditionen werden vor Beginn der Zeichnungsfrist veröffentlicht.

Die neue Kapitalrunde folgt auf ein solides erstes Halbjahr 2026, in dem der Akara Fund nach eigenen Angaben seine stabile Entwicklung bestätigt hat. Der Fonds erzielte in den ersten sechs Monaten eine Anlagerendite von 2,56 Prozent und erhöhte die Mietzinseinnahmen um über 9 Prozent auf rund CHF 54 Millionen. Das Immobilienportfolio wurde durch den gezielten Erwerb von sieben Liegenschaften mit einem Fair Value von rund CHF 288 Millionen ausgebaut. Per 30. Juni 2026 umfasste der Fonds damit insgesamt 150 Liegenschaften mit einem Marktwert von CHF 3,32 Milliarden.

Parallel zum Portfoliowachstum konnte der Fonds die Effizienz seiner Bestände steigern. Sowohl die Brutto- als auch die Nettorendite der fertigen Bauten legten im Berichtszeitraum zu. Gleichzeitig senkte der Akara Fund seine Fremdfinanzierungsquote auf 20,73 Prozent. Damit verschafft sich der Immobilienfonds zusätzlichen Spielraum für weiteres Wachstum, ohne die Verschuldung stark auszuweiten. Die geplante Kapitalerhöhung soll diese Strategie unterstützen und die Basis für eine Fortsetzung des ausgerichteten, nachhaltigen Ausbaus des Portfolios legen.

Die 18. Kapitalerhöhung erfolgt unter Wahrung der Bezugsrechte der bestehenden Anteilinhaber. Sollten nach Ablauf der Bezugsfrist freie Bezugsrechte verbleiben, können auch neue Investoren am Fonds partizipieren. Vor Beginn der Zeichnungsfrist haben Anleger zudem die Möglichkeit, mittels Pre-Commitments ihre Chancen auf eine Zuteilung zu erhöhen. Der Fonds verweist auf eine Projektpipeline im mittleren dreistelligen Millionenbereich bis in die nächste Dekade, für deren Umsetzung die nun geplante Kapitalaufnahme eine zentrale Grundlage bilden soll.

Jugendkriminalität und Sozialstaat im Fokus: Wallner skizziert Kurs für Herbstverhandlungen

08.10.2026


Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat die innenpolitische Debatte über den Umgang mit Jugendkriminalität und die Ausgestaltung des Sozialsystems neu angeheizt. In der ORF-„Pressestunde“ brachte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz die seit Jahren umstrittene Forderung seiner Partei erneut auf den Tisch, die Strafmündigkeit in Österreich von derzeit 14 auf zwölf Jahre zu senken. „Wer früh Grenzen übertritt, der muss auch damit rechnen, dass früh Grenzen aufgezeigt werden“, sagte Wallner. Allein mit Strafrecht sei es aus seiner Sicht jedoch nicht getan; parallel brauche es ein „Netz an verpflichtenden Unterstützungen“ für betroffene Kinder und Familien.

Zur Begründung verwies Wallner auf Entwicklungen in Schweden. Dort werde über Gefängnisstrafen für 13-Jährige diskutiert, nachdem Berichte über Jugendliche kursierten, die von erwachsenen Tätern für Straftaten instrumentalisiert werden sollen. Eine „Situation wie in den Vororten Stockholms“ wolle er in Österreich verhindern, so der Landeshauptmann, der betonte, er wolle „nicht den Teufel an die Wand malen“, aber vor Fehlentwicklungen warnen. Die ÖVP hatte bereits 2024, unter anderem nach Fällen von Jugendkriminalität, eine Absenkung der Strafmündigkeit gefordert; damals war Innenminister Gerhard Karner treibende Kraft der Debatte.

In der früheren schwarz-grünen Koalition konnte sich die Volkspartei mit dieser Linie nicht durchsetzen. „Mit den Grünen war das aber praktisch unmöglich“, sagte Wallner rückblickend. Aus den Reihen der Grünen kam auch diesmal umgehend Widerspruch. Die grüne Sicherheitssprecherin Agnes Sirkka Prammer bezeichnete es als „Scheinlösung“, Zwölfjährigen mit dem Strafrecht zu begegnen, und plädierte für einen Schwerpunkt auf Prävention: Kinder- und Jugendhilfe, Familienarbeit, Schulsozialarbeit und psychologische Unterstützung müssten ausgebaut werden. Die Länder seien gefordert, dafür ausreichend Ressourcen bereitzustellen.

Parallel zu der Sicherheitsdebatte positionierte sich Wallner bei der anstehenden Neuordnung der Sozialhilfe, einem der zentralen Themen, über die sich die Bundesregierung im Herbst verständigen will. Die Verhandlungen laufen bereits, in der kommenden Woche sollen sie fortgesetzt werden. Wallner betonte, es brauche „eine Sozialhilfe, die Armut verhindert“, warnte aber zugleich vor einer möglichen „Zuwanderung ins System“ und forderte klare Wartefristen für Asylberechtigte. Die Reform müsse auf eine möglichst kurze Bezugsdauer abzielen; Vorarlberg sei hier, was die Dauer des Sozialhilfebezugs betreffe, Vorreiter.

Bei den Leistungen spricht sich Wallner für eine Obergrenze aus. „Ohne Obergrenze wird es nicht gehen“, sagte er mit Blick auf die Gesamtsumme, die ein Haushalt aus der Sozialhilfe beziehen kann. Auch gestaffelte Kinderregelsätze seien aus seiner Sicht notwendig. Jedes Kind sei „gleich viel wert“, aber die Kosten verdreifachten sich nicht automatisch bei drei Kindern, argumentierte der Landeshauptmann. Die neue Sozialhilfe soll nach aktueller Planung mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Ob der enge Zeitplan hält, ließ Wallner offen, fügte aber hinzu: „Wenn man will, schon“ – und appellierte daran, die Bundesländer „möglichst schnell an den Tisch zu holen“.