Mit Kompetenzreform zum Ende der Gastpatientendebatte? Doskozils Vorschlag im Detail

24.03.2026


Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) will die seit Jahren schwelende Debatte über sogenannte Gastpatienten in Österreich mit einem strukturellen Kompromiss beenden. Bei der Frühjahrsklausur des SPÖ-Landtagsklubs in Neutal (Bezirk Oberpullendorf) präsentierte der Landesparteichef ein Modell, das die Zuständigkeiten für Spitäler klar zwischen Bund und Ländern aufteilen und die Finanzierung strikt nach dem Prinzip „Geld folgt Leistung“ organisieren soll.

Zentraler Baustein des Vorschlags ist eine neue Kategorie von Bundesspitälern. In diese Gruppe sollen nach Vorstellung Doskozils hoch spezialisierte Häuser wie das Allgemeine Krankenhaus in Wien (AKH), das Universitätsklinikum Graz oder die Klinik in Linz fallen. Ergänzt werden könnten sie um Heeresspitäler und Einrichtungen der AUVA. In diesen Häusern dürfe künftig gar nicht mehr über Gastpatienten diskutiert werden, betonte Doskozil – der Bund müsse hier „in Vorlage treten“ und die Finanzierungsverantwortung übernehmen.

Alle übrigen Krankenhäuser sollen dagegen in der Kompetenz der Länder bleiben. Diese hätten in Abstimmung mit benachbarten Bundesländern Schwerpunkte zu setzen und die regionale Versorgungsstruktur zu organisieren. Für das Burgenland selbst würde die vorgeschlagene Neuordnung laut Doskozil zwar keine unmittelbare Veränderung bei der Trägerschaft bringen, weil dort kein Spital vom Bund geführt wird. Er sieht darin aber die Chance, die oft konfliktreiche Diskussion um Gastpatienten und die damit verbundene Frage der Kostenverteilung „in den Griff zu bekommen“, wenn die Verteilung der Steuermittel konsequent an erbrachte Leistungen gekoppelt wird.

Als Beispiel für seine Linie in der Gesundheitspolitik verweist Doskozil auch auf die neue Klinik in Oberwart, in der dieser Tage eine Herzchirurgie in Betrieb gegangen ist. Gegen deren Einführung hatte sich die Bundeszielsteuerungskommission zuvor ausgesprochen. Der Landeshauptmann hält dennoch an dem Projekt fest und verknüpft es mit seinem Ruf nach einer bundesweit neu geordneten Spitalslandschaft, in der Bund und Länder ihre Rollen klar definieren und Finanzierungskonflikte über Leistungsdaten statt über Herkunft der Patientinnen und Patienten gelöst werden.

Ermittlungen nach Toxin-Funden: Foodwatch erhöht Druck auf Babynahrungs-Hersteller

23.03.2026


Im Skandal um mit dem Toxin Cereulid verunreinigte Babynahrung hat die Konsumentenschutzorganisation Foodwatch in Österreich Strafanzeige gegen Nestlé und Danone eingebracht. Die Anzeige ging bei der Staatsanwaltschaft Wien ein und richtet sich gegen die österreichischen Ableger der beiden Konzerne. Im Raum steht der Verdacht, dass die Unternehmen die Öffentlichkeit zu spät über kontaminierte Produkte informiert und damit Säuglinge einem erhöhten gesundheitlichen Risiko ausgesetzt haben könnten.

Foodwatch spricht von möglichen Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben. Konkret geht es um den Verdacht des Inverkehrbringens gesundheitsgefährdender Lebensmittel sowie um mögliche Körperverletzung durch Unterlassung. Sieben betroffene Familien haben sich der Strafanzeige angeschlossen; ihre Kinder zeigten nach dem Konsum der Babynahrung Symptome wie Erbrechen und Durchfall, einige mussten im Krankenhaus behandelt werden. Nach Angaben der Organisation melden sich laufend weitere Eltern mit Verdachtsfällen.

Laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wurden den österreichischen Behörden mit Stand 12. März insgesamt 14 Erkrankungsfälle im Zusammenhang mit dem Toxin Cereulid gemeldet. Drei Fälle gelten als bestätigt, elf als wahrscheinlich. Betroffen waren Kinder im Alter zwischen zwei Wochen und drei Jahren; nach Behördenangaben sind sie inzwischen alle wieder genesen. Foodwatch verweist darüber hinaus auf mindestens 76 Kinder, die Symptome entwickelt haben sollen. Seit Anfang Februar gilt in Wien für bestimmte Produkte ein Verkaufsstopp.

Im Zentrum der Kritik steht die Frage, ob die Hersteller ihren Informationspflichten rechtzeitig nachgekommen sind. Nach geltender Rechtslage tragen Unternehmen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Lebensmittel und müssen bei erkannten Risiken unverzüglich die Behörden informieren und Rückrufe einleiten. Foodwatch betont, dass bei Säuglingsnahrung keinerlei Spielraum für Verzögerungen bestehe. Der Fall hat längst eine internationale Dimension: Seit Dezember wurden betroffene Produkte nach Angaben der Organisation weltweit in mehr als 60 Länder geliefert. Weitere rechtliche Schritte in Bezug auf mögliche Schäden bei Betroffenen werden von Foodwatch derzeit geprüft.