Mindestens sechs Monate Haft: Kabinett beschließt härteres Vorgehen gegen Angriffe im Alltag

08.10.2026


Die Bundesregierung will mit deutlich schärferen Strafen gegen Angriffe auf bestimmte Berufsgruppen vorgehen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens als besonders wichtig gelten. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium, der das Strafgesetzbuch entsprechend anpasst. Geschützt werden sollen insbesondere Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe und Energieversorger.

Kern der Reform ist eine Anhebung der gesetzlichen Mindeststrafen. Wer Angehörige dieser Gruppen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten rechnen; bislang lag die Untergrenze bei drei Monaten. In besonders schweren Fällen steigt der Strafrahmen auf mindestens ein Jahr bis zu zehn Jahre Haft, statt wie bisher sechs Monate bis zu fünf Jahre. Damit verdoppelt die Bundesregierung in diesen Konstellationen sowohl die Mindest- als auch die mögliche Höchststrafe.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begründete den Schritt mit einer Zunahme von Übergriffen im Alltag, insbesondere auf Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr sowie Beschäftigte im Nahverkehr und in Kliniken und Praxen. "Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz", sagte sie. Das geplante Gesetz sende ein "klares Signal": Der Rechtsstaat schütze diejenigen, die für andere da seien, und lasse Gewalt gegen sie nicht unbeantwortet. Es gehe um den Schutz des Gemeinwesens und des gesellschaftlichen Zusammenlebens, so Hubig.

Der Gesetzentwurf knüpft an eine bereits seit 2017 bestehende Sonderregelung für Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte an. Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist die Zahl derartiger Taten seit Einführung der damaligen Vorschriften jedoch weiter gestiegen. Nun sollen weitere Berufsgruppen ausdrücklich einbezogen und einzelne Konstellationen präzisiert werden. So soll im Gesetz klargestellt werden, dass tätliche Angriffe, die mittels eines hinterlistigen Überfalls erfolgen – etwa wenn Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden – als besonders schwere Fälle gelten und damit automatisch in den höheren Strafrahmen fallen.

Auch aus dem Bereich Verkehr kommt Unterstützung für die Pläne. Angriffe auf Zugbegleiter und andere Beschäftigte in Bussen und Bahnen hatten in den vergangenen Jahren wiederholt für Schlagzeilen gesorgt. Die Bundesregierung erwartet, dass die Strafverschärfung zu mehr Sicherheit im öffentlichen Raum und bei der Ausübung dieser Berufe beiträgt. Kritiker und Befürworter der Reform werden sich nun mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit härtere Strafandrohungen präventiv wirken können oder ob zusätzliche Maßnahmen, etwa bessere Ausstattung und Schulung von Personal, nötig sind, um Übergriffe nachhaltig einzudämmen.

Jugendkriminalität und Sozialstaat im Fokus: Wallner skizziert Kurs für Herbstverhandlungen

08.10.2026


Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat die innenpolitische Debatte über den Umgang mit Jugendkriminalität und die Ausgestaltung des Sozialsystems neu angeheizt. In der ORF-„Pressestunde“ brachte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz die seit Jahren umstrittene Forderung seiner Partei erneut auf den Tisch, die Strafmündigkeit in Österreich von derzeit 14 auf zwölf Jahre zu senken. „Wer früh Grenzen übertritt, der muss auch damit rechnen, dass früh Grenzen aufgezeigt werden“, sagte Wallner. Allein mit Strafrecht sei es aus seiner Sicht jedoch nicht getan; parallel brauche es ein „Netz an verpflichtenden Unterstützungen“ für betroffene Kinder und Familien.

Zur Begründung verwies Wallner auf Entwicklungen in Schweden. Dort werde über Gefängnisstrafen für 13-Jährige diskutiert, nachdem Berichte über Jugendliche kursierten, die von erwachsenen Tätern für Straftaten instrumentalisiert werden sollen. Eine „Situation wie in den Vororten Stockholms“ wolle er in Österreich verhindern, so der Landeshauptmann, der betonte, er wolle „nicht den Teufel an die Wand malen“, aber vor Fehlentwicklungen warnen. Die ÖVP hatte bereits 2024, unter anderem nach Fällen von Jugendkriminalität, eine Absenkung der Strafmündigkeit gefordert; damals war Innenminister Gerhard Karner treibende Kraft der Debatte.

In der früheren schwarz-grünen Koalition konnte sich die Volkspartei mit dieser Linie nicht durchsetzen. „Mit den Grünen war das aber praktisch unmöglich“, sagte Wallner rückblickend. Aus den Reihen der Grünen kam auch diesmal umgehend Widerspruch. Die grüne Sicherheitssprecherin Agnes Sirkka Prammer bezeichnete es als „Scheinlösung“, Zwölfjährigen mit dem Strafrecht zu begegnen, und plädierte für einen Schwerpunkt auf Prävention: Kinder- und Jugendhilfe, Familienarbeit, Schulsozialarbeit und psychologische Unterstützung müssten ausgebaut werden. Die Länder seien gefordert, dafür ausreichend Ressourcen bereitzustellen.

Parallel zu der Sicherheitsdebatte positionierte sich Wallner bei der anstehenden Neuordnung der Sozialhilfe, einem der zentralen Themen, über die sich die Bundesregierung im Herbst verständigen will. Die Verhandlungen laufen bereits, in der kommenden Woche sollen sie fortgesetzt werden. Wallner betonte, es brauche „eine Sozialhilfe, die Armut verhindert“, warnte aber zugleich vor einer möglichen „Zuwanderung ins System“ und forderte klare Wartefristen für Asylberechtigte. Die Reform müsse auf eine möglichst kurze Bezugsdauer abzielen; Vorarlberg sei hier, was die Dauer des Sozialhilfebezugs betreffe, Vorreiter.

Bei den Leistungen spricht sich Wallner für eine Obergrenze aus. „Ohne Obergrenze wird es nicht gehen“, sagte er mit Blick auf die Gesamtsumme, die ein Haushalt aus der Sozialhilfe beziehen kann. Auch gestaffelte Kinderregelsätze seien aus seiner Sicht notwendig. Jedes Kind sei „gleich viel wert“, aber die Kosten verdreifachten sich nicht automatisch bei drei Kindern, argumentierte der Landeshauptmann. Die neue Sozialhilfe soll nach aktueller Planung mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Ob der enge Zeitplan hält, ließ Wallner offen, fügte aber hinzu: „Wenn man will, schon“ – und appellierte daran, die Bundesländer „möglichst schnell an den Tisch zu holen“.