
In Wien treten mit 1. April neue Regeln für Mieterhöhungen in Kraft, die den Spielraum für Vermieter deutlich einschränken sollen. Auf Basis der vom Bund beschlossenen Mietpreisbremse dürfen Mietzinse in vielen Verträgen heuer erstmals wieder angehoben werden – allerdings nur innerhalb klar vorgegebener Grenzen. Die Stadt reagiert darauf mit einem erweiterten Service: Die städtische Mieterhilfe bietet eine kostenlose Prüfung der vorgeschriebenen Erhöhungen an.
Laut der neuen Wohnstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) sind Aufschläge nur in begrenzter Höhe zulässig. Für die meisten Altbauwohnungen sowie für Gemeindebauwohnungen ist eine Anhebung von maximal 1 Prozent erlaubt. Im frei vermieteten Segment liegt der zulässige Rahmen bei höchstens 3,3 Prozent. Der Wert für den freien Mietmarkt errechnet sich aus der Inflation, die nach den Vorgaben aber nur teilweise weitergegeben werden darf.
Die Stadt rechnet damit, dass die neuen Bestimmungen zu Unsicherheiten führen könnten – sowohl auf Seiten der Mieter als auch der Vermieter. Hanel-Torsch verweist darauf, dass es in der Folge zu unzulässigen Mieterhöhungen kommen kann. Die Mieterhilfe soll hier als Kontrollinstanz fungieren und prüfen, ob die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden. Mieterhöhungen sind grundsätzlich höchstens einmal jährlich gestattet und im Jahr 2026 frühestens wieder ab April möglich.
Voraussetzung für jede Erhöhung ist eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag. Ohne eine solche Vereinbarung sind Mietzinsanpassungen rechtlich nicht zulässig. Parallel dazu ändern sich auch die Regeln für befristete Verträge: Ist der Vermieter ein Unternehmer, müssen neue befristete Mietverträge künftig grundsätzlich auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen oder verlängert werden. Wird eine kürzere Dauer vereinbart, bleibt der Mietvertrag zwar gültig, die verkürzte Befristung ist aber rechtlich nicht durchsetzbar.

Der Vorarlberger Energieversorger illwerke vkw hält seine Strom- und Gaspreise trotz der jüngsten Turbulenzen an den Weltenergiemärkten stabil und kündigt ab 1. April sogar leichte Senkungen an. Während der Krieg zwischen den USA und Israel gegen den Iran bereits zu steigenden Großhandelspreisen für Öl und Gas geführt hat, verspricht das Unternehmen seinen Kundinnen und Kunden eine langfristige Preisgarantie. Die Energiekosten für Haushalte und Betriebe in Vorarlberg werden bis 31. März 2027 fixiert.
Nach Angaben von illwerke vkw und dem Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner ist diese Stabilität das Resultat eines frühzeitigen und günstigen Einkaufs am Markt. Wallner betont, die Politik habe auf die Tarifgestaltung keinen Einfluss genommen; spezielle Förderungen oder Belastungen des Landesbudgets seien nicht im Spiel. Das Unternehmen habe sich – auch mit Blick auf frühere Preissprünge während des Ukraine-Kriegs – rechtzeitig mit Energie und Gasreserven eingedeckt. Der Gasspeicher weise derzeit einen Füllstand von 55 Prozent auf und solle weiter aufgefüllt werden.
Konkret sinkt beim Erdgasprodukt „Standard“ der Energiepreis leicht auf 5,2 Cent je Kilowattstunde. Beim Strom liegen der Einfachtarif sowie der Tarif „TagNacht“ ab 1. April bei 9,9 Cent je Kilowattstunde netto nach Rabatt, rund um die Uhr. Das neue Produkt „Strom Duo“ wird mit einem Verbrauchspreis von 9,4 Cent je Kilowattstunde angeboten. Zusätzlich gibt es zeitlich begrenzte Rabatte auf Netz- und Energiepreis. Für einen durchschnittlichen Haushalt ergibt sich laut Unternehmen eine jährliche Entlastung von rund 15 Euro.
Wie stark sich die globalen Marktverwerfungen letztlich in Österreich bemerkbar machen, hängt nach Einschätzung des früheren E-Control-Vorstands Walter Boltz insbesondere davon ab, wie lange die Erdöllieferroute durch die Straße von Hormuz eingeschränkt bleibt. Am Großhandelsmarkt sei mit stärkeren Preisschwankungen zu rechnen, so Boltz im ORF-Programm Ö1. In Vorarlberg bleiben die unmittelbaren Auswirkungen auf Endkundinnen und -kunden vorerst begrenzt: Dank der mehrjährigen Fixpreisstrategie und neuer, leicht günstigerer Stromprodukte können illwerke-vkw-Kunden trotz globaler Unsicherheit mit planbaren Energiekosten rechnen.