Merkels Stasi-Akten bleiben gesperrt: Verwaltungsgericht sieht Rechtsvoraussetzungen nicht erfüllt

13.03.2026


Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage auf Herausgabe möglicher Stasi-Unterlagen über die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewiesen. Ein genereller Anspruch auf Einsicht in Stasi-Akten zu beliebigen Zwecken bestehe nach dem Stasi-Unterlagengesetz nicht, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Damit bleibt der Versuch, Merkels Akten offenzulegen, vorerst ohne Erfolg.

Die Richter verwiesen auf die im Stasi-Unterlagengesetz verankerten, engen Voraussetzungen für die Herausgabe. Demnach ist ein Zugang insbesondere dann möglich, wenn die betroffene Person als Begünstigte des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) eingestuft werden kann oder zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen eine Person der Zeitgeschichte war. "Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt", erklärte die Sprecherin. Es gebe keine greifbaren Anhaltspunkte, dass Merkel Begünstigte des MfS gewesen sei; zudem sei sie vor 1990 rechtlich nicht als Person der Zeitgeschichte einzuordnen.

Geklagt hatte der frühere FDP-Politiker Marcel Luthe. Er war Mitglied der Berliner Liberalen und saß von 2016 bis 2021 im Abgeordnetenhaus. 2020 verließ er die FDP, bei der Abgeordnetenhauswahl 2021 trat er in der Hauptstadt für die Freien Wähler an. Mit seiner Klage wollte Luthe die Herausgabe der Unterlagen durch die zuständige Behörde gerichtlich erzwingen.

Die Entscheidung unterstreicht die restriktive Praxis beim Umgang mit Stasi-Unterlagen prominenter Personen. Das Gericht stellte klar, dass auch eine langjährige Spitzenfunktion in der Bundespolitik allein keinen automatischen Anspruch Dritter auf Akteneinsicht begründet, wenn die gesetzlichen Kriterien für eine Herausgabe nicht erfüllt sind.

Spritpreise in Österreich steigen erneut – Superbenzin nähert sich 1,74 Euro

14.03.2026


Autofahrer in Österreich müssen weiter mit hohen Treibstoffkosten leben. Laut dem Spritpreisrechner der Regulierungsbehörde E-Control kostete ein Liter Diesel am Donnerstag im österreichweiten Schnitt 1,939 Euro und damit exakt so viel wie am Vortag. Der Durchschnittspreis für Superbenzin zog hingegen leicht an und lag bei 1,739 Euro je Liter, nach 1,729 Euro am Mittwoch. Damit setzte sich der schwankende, insgesamt aber erhöhte Preistrend der vergangenen Tage fort.

Bereits am Mittwoch hatten sich die Spritpreise nach E-Control-Daten nur moderat bewegt. Im österreichweiten Durchschnitt waren Diesel mit 1,939 Euro je Liter und Superbenzin mit 1,729 Euro etwas günstiger gewesen als am Dienstag, als für Diesel im Schnitt 1,954 Euro und für Superbenzin 1,744 Euro zu bezahlen waren. Der jüngste Anstieg bei Super hat diesen kurzfristigen Rückgang damit teilweise wieder ausgeglichen, während Diesel auf dem zuvor erreichten Niveau verharrt.

Deutlich zeigen sich weiterhin regionale Unterschiede. Am günstigsten tankten Konsumenten zuletzt im Burgenland, während sowohl Diesel als auch Superbenzin in Salzburg und Tirol am teuersten waren. Diese Spannbreite zwischen den Bundesländern bleibt damit ein prägendes Merkmal des österreichischen Tankstellenmarkts. E-Control veröffentlicht die Durchschnittspreise des Vortages täglich um 8.00 Uhr auf Basis der Meldungen der Tankstellen.

Regulatorisch gilt derzeit, dass Tankstellen ihre Spritpreise nur einmal pro Tag um 12.00 Uhr anheben dürfen; Preissenkungen sind hingegen jederzeit möglich. Auf dieser Grundlage bilden die tagesaktuellen Daten ein Bild eines Marktes, der zwar nur geringe tägliche Ausschläge zeigt, sich aber insgesamt auf einem anhaltend hohen Preisniveau eingependelt hat.