
Österreichs Unternehmenslandschaft ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen, während das Ausfallsrisiko insgesamt überschaubar blieb. Laut aktuellen Berechnungen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) ist der Unternehmensbestand von rund 225.500 Firmen im Jahr 2019 auf etwa 283.000 im Jahr 2025 gestiegen, ein Plus von rund 25 Prozent. Anfang 2026 wurden bereits rund 291.000 Unternehmen gezählt. Damit werden deutlich mehr Firmen gegründet, als durch Marktaustritte oder Insolvenzen verschwinden.
Die OeNB weist darauf hin, dass die Insolvenzquote – abgesehen von den außergewöhnlich niedrigen Werten während der Pandemie – stabil bei rund 1 Prozent liegt. Für 2025 veranschlagen die Ökonomen eine Quote von 1,18 Prozent, für 2026 auf Basis der bislang erfassten Daten 1,08 Prozent. 2019 wurden 2.123 Insolvenzen registriert, was einer Quote von 0,94 Prozent entsprach. 2025 stieg die Zahl der Pleiten auf 3.335 Fälle, ohne dass die Quote im selben Ausmaß anzog, weil parallel die Gesamtzahl der Unternehmen kräftig zunahm.
Mit einem neuen Unternehmensdynamik-Dashboard stellt die Nationalbank Insolvenzen erstmals in den Kontext einer klar definierten Grundgesamtheit von Unternehmen und ergänzt diese um Daten zu Marktein- und -austritten. Das Tool erlaubt Auswertungen ab 2019 nach Branchen und Regionen, bei Insolvenzen sogar bis hinunter auf Bezirksebene. Damit soll die wirtschaftliche Entwicklung differenzierter analysiert werden können, als dies mit der bislang dominierenden Betrachtung bloßer Absolutzahlen möglich war.
OeNB-Chefökonom Wolf Reuter betont, dass eine steigende Zahl an Insolvenzen nicht automatisch auf ein wachsendes Risiko im System hinweist. Ausschlaggebend sei die Relation zum Gesamtbestand. Nach OeNB-Angaben treten in Österreich jedes Jahr rund fünfmal so viele Unternehmen neu in den Markt ein, wie insolvent werden. Diese laufende Erneuerung sei ein zentrales Merkmal einer dynamischen Volkswirtschaft, in der Gründungen, Marktaustritte und Restrukturierungen parallel ablaufen.

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat die innenpolitische Debatte über den Umgang mit Jugendkriminalität und die Ausgestaltung des Sozialsystems neu angeheizt. In der ORF-„Pressestunde“ brachte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz die seit Jahren umstrittene Forderung seiner Partei erneut auf den Tisch, die Strafmündigkeit in Österreich von derzeit 14 auf zwölf Jahre zu senken. „Wer früh Grenzen übertritt, der muss auch damit rechnen, dass früh Grenzen aufgezeigt werden“, sagte Wallner. Allein mit Strafrecht sei es aus seiner Sicht jedoch nicht getan; parallel brauche es ein „Netz an verpflichtenden Unterstützungen“ für betroffene Kinder und Familien.
Zur Begründung verwies Wallner auf Entwicklungen in Schweden. Dort werde über Gefängnisstrafen für 13-Jährige diskutiert, nachdem Berichte über Jugendliche kursierten, die von erwachsenen Tätern für Straftaten instrumentalisiert werden sollen. Eine „Situation wie in den Vororten Stockholms“ wolle er in Österreich verhindern, so der Landeshauptmann, der betonte, er wolle „nicht den Teufel an die Wand malen“, aber vor Fehlentwicklungen warnen. Die ÖVP hatte bereits 2024, unter anderem nach Fällen von Jugendkriminalität, eine Absenkung der Strafmündigkeit gefordert; damals war Innenminister Gerhard Karner treibende Kraft der Debatte.
In der früheren schwarz-grünen Koalition konnte sich die Volkspartei mit dieser Linie nicht durchsetzen. „Mit den Grünen war das aber praktisch unmöglich“, sagte Wallner rückblickend. Aus den Reihen der Grünen kam auch diesmal umgehend Widerspruch. Die grüne Sicherheitssprecherin Agnes Sirkka Prammer bezeichnete es als „Scheinlösung“, Zwölfjährigen mit dem Strafrecht zu begegnen, und plädierte für einen Schwerpunkt auf Prävention: Kinder- und Jugendhilfe, Familienarbeit, Schulsozialarbeit und psychologische Unterstützung müssten ausgebaut werden. Die Länder seien gefordert, dafür ausreichend Ressourcen bereitzustellen.
Parallel zu der Sicherheitsdebatte positionierte sich Wallner bei der anstehenden Neuordnung der Sozialhilfe, einem der zentralen Themen, über die sich die Bundesregierung im Herbst verständigen will. Die Verhandlungen laufen bereits, in der kommenden Woche sollen sie fortgesetzt werden. Wallner betonte, es brauche „eine Sozialhilfe, die Armut verhindert“, warnte aber zugleich vor einer möglichen „Zuwanderung ins System“ und forderte klare Wartefristen für Asylberechtigte. Die Reform müsse auf eine möglichst kurze Bezugsdauer abzielen; Vorarlberg sei hier, was die Dauer des Sozialhilfebezugs betreffe, Vorreiter.
Bei den Leistungen spricht sich Wallner für eine Obergrenze aus. „Ohne Obergrenze wird es nicht gehen“, sagte er mit Blick auf die Gesamtsumme, die ein Haushalt aus der Sozialhilfe beziehen kann. Auch gestaffelte Kinderregelsätze seien aus seiner Sicht notwendig. Jedes Kind sei „gleich viel wert“, aber die Kosten verdreifachten sich nicht automatisch bei drei Kindern, argumentierte der Landeshauptmann. Die neue Sozialhilfe soll nach aktueller Planung mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Ob der enge Zeitplan hält, ließ Wallner offen, fügte aber hinzu: „Wenn man will, schon“ – und appellierte daran, die Bundesländer „möglichst schnell an den Tisch zu holen“.