Kurzvideo-Plattformen wie TikTok, Instagram Reels oder YouTube Shorts setzen seit Jahren auf extrem kurze Clips, die sich in einer Endlosschleife aneinanderreihen. Was als unterhaltsames Format startet, wird für einen Teil der Nutzer zur Belastung: Eine neue Studie der TU Graz zeigt, dass die zugrunde liegenden Empfehlungssysteme Menschen mit Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) besonders stark binden und deren Fähigkeit untergraben können, die Nutzung bewusst zu beenden. Die Forschenden sprechen von einer „Engagement-Falle“.
Das Team um Elisabeth Lex vom Institute of Human-Centered Computing analysierte in einer Untersuchung mit 302 Teilnehmenden, wie sich algorithmische Kurzvideo-Feeds auf unterschiedliche Nutzergruppen auswirken. Beide Gruppen – mit und ohne ADHS – stuften die vorgeschlagenen Inhalte als relevant für ihre Interessen ein. Der entscheidende Unterschied zeigte sich jedoch bei der Nutzungserfahrung: Menschen mit ADHS berichteten deutlich häufiger, beim Scrollen das Zeitgefühl zu verlieren. Diese „Zeitblindheit“ führte dazu, dass sie wesentlich länger online blieben als ursprünglich beabsichtigt und große Schwierigkeiten hatten, den Konsum zu stoppen.
Nach dem Schließen der App blieben laut Studie häufig negative Effekte zurück. Viele Testpersonen mit ADHS empfanden die verbrachte Zeit als wenig wertvoll, hatten wichtige geplante Aufgaben verdrängt und berichteten von einer Verschlechterung ihrer Stimmung. Die TU Graz verweist darauf, dass Einschränkungen bei Impulskontrolle, Selbstregulation und Zeitmanagement – typische Merkmale von ADHS – hier mit den auf maximale Verweildauer optimierten Empfehlungsalgorithmen kollidieren. Damit entstehe ein Zustand, in dem Aufmerksamkeit so effektiv gebunden werde, dass die Kontrolle über das eigene Nutzungsverhalten systematisch untergraben werde.
Die Ergebnisse, die Ende Oktober auf der International ACM SIGACCESS Conference on Computers and Accessibility in Portugal vorgestellt werden und für einen Best-Paper-Award nominiert sind, kommen zu einem klaren Schluss: Auf Engagement optimierte Empfehlungssysteme können für Menschen mit ADHS zu einer digitalen Falle werden. Vor diesem Hintergrund gewinnen regulatorische Initiativen an Gewicht. In Europa werden strengere Regeln für Plattformen diskutiert, die solche Kurzvideo-Formate anbieten. Für Anbieter stellt sich damit zunehmend die Frage, wie sich aufmerksamkeitsstarke Feeds mit einem stärker auf vulnerable Nutzergruppen ausgerichteten Design in Einklang bringen lassen.

Die Festnahme des freien Journalisten Michael Bonvalot bei einer Versammlung in Steyr entwickelt sich in Österreich zu einem politischen Streitfall über das Verhältnis von Polizei, Demonstrationsrecht und Pressefreiheit. Bonvalot wollte nach eigenen Angaben am vergangenen Sonntag über einen „Aufmarsch der rechten Verschwörungsszene“ berichten, als er trotz gültigem Presseausweis von Einsatzkräften abgeführt wurde. Inzwischen ist ein Video des Vorfalls online, das die Debatte zusätzlich anheizt.
Steyrs Bürgermeister Markus Vogl (SPÖ) machte den Einsatz beim Sicherheitsgipfel mit der Polizei zum Thema und sprach von einem Vorgang, der „schwer zu verdauen“ sei. Nicht nur die Versammlungsfreiheit sei ein „hohes Gut“, betonte er, sondern ebenso die Pressefreiheit. Journalisten müssten bei solchen Einsätzen genauso geschützt werden wie Demonstrationsteilnehmer. Laut Vogl hatte Bonvalot aus rund 50 Metern Abstand berichten sollen und sich mit einem gültigen Presseausweis ausgewiesen.
Der Bürgermeister knüpfte seine Kritik an eine breitere Auseinandersetzung über die seit Jahren stattfindenden sonntäglichen Aufmärsche in Steyr. Diese sogenannten Spaziergänge, deren jüngste Ausgabe die 300. gewesen sein soll, hätten sich nach seinen Worten „bedauerlicherweise zu einer Anlaufstelle für demokratiefeindliche Gruppen“ entwickelt – mit prominenter Beteiligung von Szenefiguren wie Gottfried Küssel und Ken Jebsen. Während die Polizei bislang keine Gründe für ein Verbot dieser Versammlungen gesehen habe, entstehe nun der Eindruck, dass gegenüber einem Berichterstatter mit „zweierlei Maß“ gemessen werde. Vogl fordert von der Exekutive daher „vertrauensbildende Maßnahmen“; der Eindruck, polizeijuristische Einschätzungen gälten nicht für alle gleich, sei „untragbar“.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) stellte sich demonstrativ hinter die Einsatzkräfte. Er verteidigte das Vorgehen der Polizei am Donnerstag als „verhältnismäßig und korrekt“ und widersprach damit der Darstellung, es handle sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Arbeit der Medien. Details zu der Einsatzbewertung blieben zunächst knapp, doch die veröffentlichten Videoaufnahmen dürften sowohl von Kritikern als auch von Befürwortern der Polizei genau analysiert werden. Während Vogl betont, er wolle trotz der guten bisherigen Zusammenarbeit mit der Polizei „nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, signalisiert das Innenministerium Rückendeckung für die Einsatzlinie vor Ort – ein Spannungsfeld, das die Diskussion über die Grenzen und den Schutz journalistischer Arbeit bei Demonstrationen weiter befeuern dürfte.