Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht ein ungewöhnlicher Eigentumsstreit im Mittelpunkt: Ein umfangreiches Familienarchiv aus der NS-Zeit, das die Verfolgung der Zeugen Jehovas dokumentiert, sorgt seit Jahren für Konflikte zwischen der Glaubensgemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland. Kernfrage ist, ob die Zeugen Jehovas als wahrer Rechtsnachfolgerin der früheren Eigentümerin das Archiv zurückerhalten sollen, das derzeit im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden liegt.
Im Zentrum des Falls steht die 13-köpfige Familie Kusserow aus Bad Lippspringe in Nordrhein-Westfalen. Die älteste Tochter, Annemarie Kusserow, hielt von der Machtübernahme der Nationalsozialisten bis zu ihrer eigenen Verhaftung im Oktober 1944 die Verfolgung ihrer Familie fest. Sie sammelte Bilder, Briefe, Haftbefehle, Todesurteile und Abschiedsbriefe und pflegte das Archiv auch nach dem Krieg weiter. Zwei ihrer Brüder wurden hingerichtet, weil sie aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigerten.
Nach dem Tod Annemarie Kusserows im Jahr 2005 verkaufte ihr Bruder das Archiv mit mehr als 1.000 Dokumenten an den deutschen Staat. Teile des Bestands werden seither im Dresdner Militärhistorischen Museum gezeigt, der Großteil lagert im Depot. Die Zeugen Jehovas verweisen darauf, dass Kusserow ihr Erbe der Wachturm-Gesellschaft vermacht habe und sehen den Verkauf daher als unrechtmäßig an. Wie die Unterlagen nach dem Tod der über 90-Jährigen in die Verfügungsgewalt des Bruders gelangten, ist nach Darstellung des Gerichts bislang ungeklärt.
In Karlsruhe klagt ein Verein der Zeugen Jehovas auf Herausgabe der Dokumente gegen die Bundesrepublik. Der BGH prüft nun, ob der Glaubensgemeinschaft ein Herausgabeanspruch zusteht oder ob der Bund sich auf den Erwerb vom Bruder als wirksame Rechtsgrundlage berufen kann. Zugleich wirbt das höchste deutsche Zivilgericht laut Verfahrensbeteiligten für eine gütliche Einigung. Hintergrund ist der doppelte Charakter des Archivs: Es gilt als einzigartiges Zeugnis der Verfolgung von Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus, zugleich beanspruchen sowohl der Staat als auch die Glaubensgemeinschaft, für die Bewahrung und Zugänglichkeit des Materials verantwortlich zu sein.

Niederösterreich treibt die Elektrifizierung seines Regionalverkehrs mit Batterietechnik voran. Mobilitätsminister Peter Hanke, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Verkehrslandesrat Udo Landbauer haben die Finanzierung von sieben weiteren Akkutriebzügen für die Regionalbahnen des Bundeslands fixiert. Die neuen Fahrzeuge vom Typ Cityjet FLIRT Akku werden im Rahmenvertrag von den Österreichischen Bundesbahnen bei Stadler Rail bestellt und sollen mit dem Fahrplan 2028/2029 in Betrieb gehen.
Die Investitionssumme für die zusätzlichen Züge liegt bei rund 63 Millionen Euro und wird über die Personenverkehrssparte der ÖBB abgewickelt. Die Finanzierung der Verkehrsdienste teilen sich Bund und Land: Der Bund übernimmt etwa 70 Prozent der Kosten, Niederösterreich rund 30 Prozent. Bereits ab 2028 sollen insgesamt 16 Akkutriebzüge schrittweise auf der Kamptal- und der Kremserbahn zwischen St. Pölten und Horn eingesetzt werden; zudem ist der Einsatz auf der Erlauftalbahn im Mostviertel vorgesehen.
Die FLIRT-Akkuzüge verfügen nach Angaben des Landes unter anderem über Klimatisierung und barrierefreie Einstiege. Verantwortliche sprechen von einer deutlichen Qualitätsverbesserung für Fahrgäste, insbesondere für Pendlerinnen und Pendler, die von mehr Komfort und verlässlicheren Verbindungen zwischen Wohn- und Arbeitsort profitieren sollen. Landeshauptfrau Mikl-Leitner verweist zudem auf die erwarteten Impulse für den Tourismus in Kamptal, Krems und Erlauftal, da besser ausgebaute Bahnangebote Ausflugs- und Urlaubsregionen leichter erreichbar machten.
Aus klimapolitischer Sicht setzen die Partner auf einen schrittweisen Ersatz der bisher eingesetzten Dieseltriebwagen. Laut Mobilitätsminister Hanke reduziert der Betrieb mit Akku-Zügen den CO₂-Ausstoß im Regionalverkehr pro Jahr um rund 1.200 Tonnen und spart etwa eine halbe Million Liter Diesel ein. Das Ministerium sieht darin einen Beitrag zur Dekarbonisierung des Regionalverkehrs und zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum Niederösterreichs, während das Land die Beschaffung als klares Bekenntnis zum Erhalt und zur Modernisierung seiner Regionalbahnen wertet.