
Wien verschärft den Umgang mit sogenannten E-Mopeds deutlich. Mit 1. Oktober treten neue Vorschriften in Kraft, die den rechtlichen Rahmen für die bisher weitgehend unregulierten, mopedähnlichen Elektrofahrzeuge grundlegend ändern. Kernstück der Reform ist ein Verbot auf Radwegen: E-Mopeds müssen künftig auf der Straße fahren und werden rechtlich näher an klassische Motorfahrzeuge herangeführt.
Die Neuregelung bringt für Besitzer eine Reihe zusätzlicher Pflichten. E-Mopeds benötigen eine Straßenzulassung, ein Kennzeichen sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Vorgeschrieben sind außerdem eine regelmäßige technische Begutachtung, das bekannte „Pickerl“, sowie Helmpflicht. Lenkerinnen und Lenker müssen einen entsprechenden Führerschein vorweisen. Die Stadt verweist zur Begründung unter anderem auf Messungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, wonach ein großer Teil der Fahrzeuge deutlich schneller als die bislang zulässigen 25 km/h unterwegs ist, sowie auf das im Vergleich zu Fahrrädern höhere Gewicht.
Die Einhaltung der Vorgaben soll in Wien streng überwacht werden. Polizei und die städtische Gruppe Sofortmaßnahmen kündigen gemeinsame Schwerpunktaktionen an. Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl spricht von klaren rechtlichen Rahmenbedingungen, die einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten sollen. Werden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, will die Polizei die Weiterfahrt untersagen und Anzeige erstatten. Die Höhe möglicher Strafen richtet sich nach Art des Verstoßes und den Umständen des Einzelfalls. Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen, betont, Radwege seien keine Ausweichstrecken für Fahrzeuge, die für den Straßenverkehr bestimmt sind.
Politische Rückendeckung kommt aus dem Verkehrsressort der Stadt. Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) hatte sich bereits zuvor für eine Verbannung der E-Mopeds von den Radwegen eingesetzt. Die Fahrzeuge seien in vielen Fällen zu schnell unterwegs und stellten aufgrund ihres Gewichts eine Gefahr für Radfahrende und Fußgänger dar, argumentiert sie. In der Praxis besonders betroffen ist die Zustellbranche: Bisher wurden die – bislang zulassungsfreien – Elektro-Mopeds in Wien häufig von Essenszustellern genutzt. Branchenvertreter und Interessensorganisationen verweisen darauf, dass es in vielen Fällen keine kurzfristig praktikablen Möglichkeiten gibt, die neuen Anforderungen vollständig zu erfüllen und eine Zulassung zu erlangen, was zahlreiche bisher genutzte Fahrzeuge faktisch entwerten könnte.

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat die innenpolitische Debatte über den Umgang mit Jugendkriminalität und die Ausgestaltung des Sozialsystems neu angeheizt. In der ORF-„Pressestunde“ brachte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz die seit Jahren umstrittene Forderung seiner Partei erneut auf den Tisch, die Strafmündigkeit in Österreich von derzeit 14 auf zwölf Jahre zu senken. „Wer früh Grenzen übertritt, der muss auch damit rechnen, dass früh Grenzen aufgezeigt werden“, sagte Wallner. Allein mit Strafrecht sei es aus seiner Sicht jedoch nicht getan; parallel brauche es ein „Netz an verpflichtenden Unterstützungen“ für betroffene Kinder und Familien.
Zur Begründung verwies Wallner auf Entwicklungen in Schweden. Dort werde über Gefängnisstrafen für 13-Jährige diskutiert, nachdem Berichte über Jugendliche kursierten, die von erwachsenen Tätern für Straftaten instrumentalisiert werden sollen. Eine „Situation wie in den Vororten Stockholms“ wolle er in Österreich verhindern, so der Landeshauptmann, der betonte, er wolle „nicht den Teufel an die Wand malen“, aber vor Fehlentwicklungen warnen. Die ÖVP hatte bereits 2024, unter anderem nach Fällen von Jugendkriminalität, eine Absenkung der Strafmündigkeit gefordert; damals war Innenminister Gerhard Karner treibende Kraft der Debatte.
In der früheren schwarz-grünen Koalition konnte sich die Volkspartei mit dieser Linie nicht durchsetzen. „Mit den Grünen war das aber praktisch unmöglich“, sagte Wallner rückblickend. Aus den Reihen der Grünen kam auch diesmal umgehend Widerspruch. Die grüne Sicherheitssprecherin Agnes Sirkka Prammer bezeichnete es als „Scheinlösung“, Zwölfjährigen mit dem Strafrecht zu begegnen, und plädierte für einen Schwerpunkt auf Prävention: Kinder- und Jugendhilfe, Familienarbeit, Schulsozialarbeit und psychologische Unterstützung müssten ausgebaut werden. Die Länder seien gefordert, dafür ausreichend Ressourcen bereitzustellen.
Parallel zu der Sicherheitsdebatte positionierte sich Wallner bei der anstehenden Neuordnung der Sozialhilfe, einem der zentralen Themen, über die sich die Bundesregierung im Herbst verständigen will. Die Verhandlungen laufen bereits, in der kommenden Woche sollen sie fortgesetzt werden. Wallner betonte, es brauche „eine Sozialhilfe, die Armut verhindert“, warnte aber zugleich vor einer möglichen „Zuwanderung ins System“ und forderte klare Wartefristen für Asylberechtigte. Die Reform müsse auf eine möglichst kurze Bezugsdauer abzielen; Vorarlberg sei hier, was die Dauer des Sozialhilfebezugs betreffe, Vorreiter.
Bei den Leistungen spricht sich Wallner für eine Obergrenze aus. „Ohne Obergrenze wird es nicht gehen“, sagte er mit Blick auf die Gesamtsumme, die ein Haushalt aus der Sozialhilfe beziehen kann. Auch gestaffelte Kinderregelsätze seien aus seiner Sicht notwendig. Jedes Kind sei „gleich viel wert“, aber die Kosten verdreifachten sich nicht automatisch bei drei Kindern, argumentierte der Landeshauptmann. Die neue Sozialhilfe soll nach aktueller Planung mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Ob der enge Zeitplan hält, ließ Wallner offen, fügte aber hinzu: „Wenn man will, schon“ – und appellierte daran, die Bundesländer „möglichst schnell an den Tisch zu holen“.