
Die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich hat mit einer klaren Zweidrittelmehrheit eine Gesetzesänderung angenommen, die Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler verpflichtet, assistierten Suizid in ihren Räumen zuzulassen. Damit verlieren Institutionen ihr bisheriges Recht, Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas den Zugang grundsätzlich zu verwehren. Ausgenommen von der neuen Pflicht bleiben psychiatrische Einrichtungen und Gefängnisse. Das Votum reiht Zürich in eine wachsende Gruppe von Kantonen ein, die die Duldung von Sterbehilfe gesetzlich regeln.
Die neue Regelung trifft insbesondere rund 30 private christliche Heime im Kanton, die Sterbehilfe aus weltanschaulichen Gründen bislang ausgeschlossen hatten. Sie müssen künftig entweder mit der Präsenz von Sterbehilfeorganisationen leben oder ihren Betrieb in einen Kanton verlegen, der keine entsprechende Pflicht kennt. Markus Schaaf, Heimleiter des christlich geprägten Zentrums Rämismühle in Zell und prominente Stimme im Nein-Lager, hält einen Wegzug aktuell jedoch nicht für das naheliegende Szenario. Er geht davon aus, dass die meisten betroffenen Häuser versuchen werden, ihre Haltung "so weit wie möglich weiterhin zu leben" und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Mit dem Entscheid verändert sich auch der Rahmen für Ärztinnen und Ärzte in Zürcher Spitälern. Diese Häuser sind nun gehalten, Sterbebegleitende zuzulassen, nachdem kritische Stimmen im Vorfeld vor möglichen Spannungen zwischen Palliativpflege und Suizidhilfe im Spitalsetting gewarnt hatten. Die Zürcher Kantonsregierung hatte die Vorlage vor diesem Hintergrund abgelehnt; die Mehrheit im Kantonsrat stellte sich hingegen hinter das Gesetz. Befürworter wie Vertreter von SP, GLP, Grünen und Mitte werten das deutliche Ja als Ausdruck eines verbreiteten Bedürfnisses nach gestärkter Selbstbestimmung am Lebensende.
Mit dem Zürcher Entscheid verschiebt sich die landesweite Praxis weiter in Richtung einer flächendeckenden Duldung von Sterbehilfe in Institutionen. In den Kantonen Genf und Wallis gilt bereits eine allgemeine Pflicht für alle Spitäler und Heime, assistierten Suizid zu erlauben, während in der Waadt, Neuenburg, Jura und Graubünden öffentlich beauftragte Institutionen dazu verpflichtet sind. Auch andere Kantone diskutieren vergleichbare Regeln; in Nidwalden und Solothurn haben die Parlamente entsprechende Bestimmungen bereits beschlossen. Im Kanton Zürich beginnt nun für Heime und Spitäler – insbesondere für Einrichtungen mit religiöser Trägerschaft – eine Phase der praktischen Umsetzung, in der sie ihre internen Abläufe und ihr Werteverständnis mit den neuen rechtlichen Vorgaben in Einklang bringen müssen.

Ein umfangreicher Auswertungsbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu digitalen Daten des verstorbenen Justiz-Spitzenbeamten Christian Pilnacek sorgt für neuen politischen und justizinternen Sprengstoff. Chatprotokolle, E-Mails und weitere Unterlagen zeichnen ein Bild tiefgreifender Konflikte innerhalb der Justiz – insbesondere zwischen der WKStA und Teilen der vorgesetzten Behörden. Parallel dazu bereitet ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Befragung von Schlüsselpersonen vor, um mögliche politische Einflussnahmen auf Ermittlungen rund um Pilnacek und dessen Tod zu beleuchten.
Aus der von der WKStA erstellten Expertise zu Pilnaceks Kommunikationsdaten geht hervor, wie der langjährige Leiter der für Strafrecht zuständigen Sektion im Justizministerium über Jahre hinweg gegenüber der WKStA Stellung bezog. Der Bericht zeigt, dass der damalige Wiener Oberstaatsanwaltschef Johann Fuchs im Juni 2019 in einer internen Nachricht erklärte, er sehe es als Aufgabe seiner Amtszeit, eine von der WKStA angeblich offengelegte „Verkommenheit“ im Berufsstand „mit allen Mitteln zu bekämpfen“. Er bezeichnete Pilnacek darin ausdrücklich als Mitstreiter. In dem Gutachten findet sich zudem Material, aus dem hervorgehen soll, wie die Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgelöst und neu aufgesetzt werden könnte.
Die Auswertung des Laptops und mehrerer Speichermedien Pilnaceks, die in einem rund 440 Seiten starken Bericht zusammengefasst wurde, behandelt auch seine Kontakte in das Umfeld der ÖVP. Der frühere Sektionschef war von 2010 bis 2020 über alle wesentlichen Strafsachen der Republik informiert und konnte als weisungsbefugter Beamter Ermittlungsschritte mitsteuern oder Berichte anfordern. Laut dem Bericht kooperierte er in dieser Zeit eng mit ÖVP-nahen Personen und wirkte an der Verteidigung von Beschuldigten mit. Nach Bekanntwerden einer Audioaufnahme aus dem Sommer 2023, in der Pilnacek Interventionen von ÖVP-Seite beklagte, leitete die WKStA ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter ein; dieser Interventionsakt ist nun ebenfalls Gegenstand des U-Ausschusses.
Der Untersuchungsausschuss, der sich mit den Umständen von Pilnaceks Tod und dem Umgang der Behörden befasst, bekommt das WKStA-Dokument zeitlich passend zur nächsten Befragungsrunde vorgelegt. Zunächst soll ein IT-Experte der WKStA, der für das Auslesen von Datenträgern zuständig ist, Auskunft geben. In den darauffolgenden Tagen werden Exekutivbeamte befragt, darunter der Leiter des Bundeskriminalamts sowie zwei Polizeibeamte aus Niederösterreich, die unter anderem mit Pilnaceks Geisterfahrt Stunden vor dem Fund seiner Leiche in einem Donau-Seitenarm befasst waren. Politisch besonders im Fokus steht der Auftritt von Innenminister Gerhard Karner und dessen Kabinettschefin, nachdem eine vom Ressort in Auftrag gegebene Schulungsunterlage für geladene Auskunftspersonen parteiübergreifend – mit Ausnahme der ÖVP – auf Kritik gestoßen war.
Die Kombination aus internen Justizchats, detaillierter Datenauswertung und politischer Aufarbeitung im Parlament verschärft die Debatte über das Verhältnis zwischen Ministerien, Staatsanwaltschaften und Parteien. Während die WKStA ihre Auswertungsergebnisse in den U-Ausschuss einbringt, suchen Abgeordnete nach Antworten auf die Frage, ob und in welchem Ausmaß versucht wurde, auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen – sowohl in prominenten Wirtschafts- und Korruptionsfällen als auch im Zusammenhang mit den Untersuchungen nach dem Tod eines der einflussreichsten Justizbeamten der vergangenen Jahre.