
In vielen Büros gehört der schnelle Blick aufs Smartphone längst zum Arbeitsalltag. Eine explizite Regelung zur privaten Handynutzung gibt es in den meisten Unternehmen aber nicht, sagt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Meyer. Solange Beschäftigte nur kurz eine Nachricht beantworten oder einen dringenden Anruf entgegennehmen, ist das in der Regel unproblematisch – vorausgesetzt, die Nutzung bleibt verhältnismäßig und zeitlich eng begrenzt.
Rechtlich kippt die Lage, sobald das Gerät zum dauerhaften Begleiter wird: Längere Privattelefonate, intensives Scrollen durch Social-Media-Feeds oder die Nutzung als reiner Zeitvertreib können nach Einschätzung Meyers einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellen. Arbeitgeber dürfen in solchen Fällen reagieren – von der einfachen Ermahnung bis hin zur förmlichen Abmahnung. Eine fristlose Kündigung allein wegen exzessiver Smartphone-Nutzung hält der Jurist hingegen in der Regel nicht für gerechtfertigt.
Unternehmen können den Zugriff auf private Mobiltelefone zudem enger fassen, als vielen Beschäftigten bewusst ist. In sicherheitsrelevanten Bereichen etwa sind strikte Verbote rechtlich möglich. Dort legen interne Richtlinien teils detailliert fest, ob Smartphones überhaupt mit an den Arbeitsplatz gebracht werden dürfen oder ob lediglich bestimmte Anwendungen und Programme tabu sind.
Meyer, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, rät Beschäftigten wie Arbeitgebern zu klaren Absprachen. Wo es keine ausdrücklichen Vorgaben gibt, gilt: Kurz und notwendig ist erlaubt, dauerhafte private Online-Präsenz während der Arbeitszeit nicht. Für Unternehmen bleibt die Herausforderung, einen praktikablen Mittelweg zwischen Erreichbarkeit, Produktivität und Sicherheit zu definieren – bevor der Streit ums Handy vor dem Arbeitsgericht landet.

Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) will die seit Jahren schwelende Debatte über sogenannte Gastpatienten in Österreich mit einem strukturellen Kompromiss beenden. Bei der Frühjahrsklausur des SPÖ-Landtagsklubs in Neutal (Bezirk Oberpullendorf) präsentierte der Landesparteichef ein Modell, das die Zuständigkeiten für Spitäler klar zwischen Bund und Ländern aufteilen und die Finanzierung strikt nach dem Prinzip „Geld folgt Leistung“ organisieren soll.
Zentraler Baustein des Vorschlags ist eine neue Kategorie von Bundesspitälern. In diese Gruppe sollen nach Vorstellung Doskozils hoch spezialisierte Häuser wie das Allgemeine Krankenhaus in Wien (AKH), das Universitätsklinikum Graz oder die Klinik in Linz fallen. Ergänzt werden könnten sie um Heeresspitäler und Einrichtungen der AUVA. In diesen Häusern dürfe künftig gar nicht mehr über Gastpatienten diskutiert werden, betonte Doskozil – der Bund müsse hier „in Vorlage treten“ und die Finanzierungsverantwortung übernehmen.
Alle übrigen Krankenhäuser sollen dagegen in der Kompetenz der Länder bleiben. Diese hätten in Abstimmung mit benachbarten Bundesländern Schwerpunkte zu setzen und die regionale Versorgungsstruktur zu organisieren. Für das Burgenland selbst würde die vorgeschlagene Neuordnung laut Doskozil zwar keine unmittelbare Veränderung bei der Trägerschaft bringen, weil dort kein Spital vom Bund geführt wird. Er sieht darin aber die Chance, die oft konfliktreiche Diskussion um Gastpatienten und die damit verbundene Frage der Kostenverteilung „in den Griff zu bekommen“, wenn die Verteilung der Steuermittel konsequent an erbrachte Leistungen gekoppelt wird.
Als Beispiel für seine Linie in der Gesundheitspolitik verweist Doskozil auch auf die neue Klinik in Oberwart, in der dieser Tage eine Herzchirurgie in Betrieb gegangen ist. Gegen deren Einführung hatte sich die Bundeszielsteuerungskommission zuvor ausgesprochen. Der Landeshauptmann hält dennoch an dem Projekt fest und verknüpft es mit seinem Ruf nach einer bundesweit neu geordneten Spitalslandschaft, in der Bund und Länder ihre Rollen klar definieren und Finanzierungskonflikte über Leistungsdaten statt über Herkunft der Patientinnen und Patienten gelöst werden.