
In Rheinland-Pfalz deutet sich bei der Landtagswahl ein knappes Rennen um die Staatskanzlei an. Umfragen sehen die CDU mit einem leichten Vorsprung vor der seit Jahrzehnten dominierenden SPD. Bis 12.00 Uhr lag die Wahlbeteiligung bei rund 50 Prozent, inklusive Briefwahlstimmen, wie der Landeswahlleiter in Mainz mitteilte. Damit bewegt sich die Beteiligung auf dem Niveau der Wahl von 2021, als zur Mittagszeit 49 Prozent der Wahlberechtigten abgestimmt hatten. Insgesamt sind 2,95 Millionen Menschen aufgerufen, ein neues Landesparlament zu wählen; die Wahllokale schließen um 18.00 Uhr, danach werden erste Prognosen und Hochrechnungen erwartet.
Die Ausgangslage ist für die SPD ungewöhnlich angespannt. Seit 1991 regiert sie Rheinland-Pfalz ohne Unterbrechung, allein oder mit wechselnden Partnern. Nun droht ihr laut Umfragen die erste Wahlniederlage seit 35 Jahren, während zugleich für die Landtagswahl 2026 ein historisch schwaches SPD-Ergebnis im Raum steht. Die Partei war mitten in der laufenden Legislaturperiode in den Führungswechsel gegangen: 2024 trat Malu Dreyer als Ministerpräsidentin zurück, ihr Nachfolger Alexander Schweitzer führt seither eine Ampelkoalition mit Grünen und FDP. Schweitzer gab seine Stimme in Bad Bergzabern ab, CDU-Herausforderer Gordon Schnieder wählte im Eifelort Birresborn.
Die Umfragen deuten neben dem knappen Duell an der Spitze auf eine Verschiebung im Parteienspektrum hin. Auf Platz drei wird die AfD erwartet, der starke Zuwächse prognostiziert werden. Die Grünen könnten ihr Ergebnis von 2021 nach derzeitigem Stand halten und würden damit zwar hinter AfD und den beiden großen Parteien zurückbleiben, aber stabil im Landtag bleiben. Deutlich unsicherer ist die Lage für Freie Wähler und Linke: Beide müssen um den Einzug in den Landtag bangen. Für die Linke wäre ein Überwinden der Fünfprozenthürde ein Novum in Rheinland-Pfalz, bislang ist sie dort nicht im Parlament vertreten.
Unklar ist auch die Zukunft der liberalen Regierungsbeteiligung in Mainz. Die mitregierende FDP wird in den Umfragen den „sonstigen“ Parteien zugerechnet beziehungsweise nicht gesondert ausgewiesen, was auf ein schwächeres Abschneiden schließen lässt. Je nach exaktem Ergebnis könnten damit bisherige Mehrheitskonstellationen ins Wanken geraten und neue Bündnisse nötig werden. Für den weiteren Verlauf des Wahlabends kommt es nun entscheidend darauf an, ob sich der Vorsprung der CDU vor der SPD im Laufe der Auszählung bestätigt und wie stark der Zuspruch für AfD, kleinere Parteien und bisherige Koalitionspartner tatsächlich ausfällt.

Im Skandal um mit dem Toxin Cereulid verunreinigte Babynahrung hat die Konsumentenschutzorganisation Foodwatch in Österreich Strafanzeige gegen Nestlé und Danone eingebracht. Die Anzeige ging bei der Staatsanwaltschaft Wien ein und richtet sich gegen die österreichischen Ableger der beiden Konzerne. Im Raum steht der Verdacht, dass die Unternehmen die Öffentlichkeit zu spät über kontaminierte Produkte informiert und damit Säuglinge einem erhöhten gesundheitlichen Risiko ausgesetzt haben könnten.
Foodwatch spricht von möglichen Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben. Konkret geht es um den Verdacht des Inverkehrbringens gesundheitsgefährdender Lebensmittel sowie um mögliche Körperverletzung durch Unterlassung. Sieben betroffene Familien haben sich der Strafanzeige angeschlossen; ihre Kinder zeigten nach dem Konsum der Babynahrung Symptome wie Erbrechen und Durchfall, einige mussten im Krankenhaus behandelt werden. Nach Angaben der Organisation melden sich laufend weitere Eltern mit Verdachtsfällen.
Laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wurden den österreichischen Behörden mit Stand 12. März insgesamt 14 Erkrankungsfälle im Zusammenhang mit dem Toxin Cereulid gemeldet. Drei Fälle gelten als bestätigt, elf als wahrscheinlich. Betroffen waren Kinder im Alter zwischen zwei Wochen und drei Jahren; nach Behördenangaben sind sie inzwischen alle wieder genesen. Foodwatch verweist darüber hinaus auf mindestens 76 Kinder, die Symptome entwickelt haben sollen. Seit Anfang Februar gilt in Wien für bestimmte Produkte ein Verkaufsstopp.
Im Zentrum der Kritik steht die Frage, ob die Hersteller ihren Informationspflichten rechtzeitig nachgekommen sind. Nach geltender Rechtslage tragen Unternehmen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Lebensmittel und müssen bei erkannten Risiken unverzüglich die Behörden informieren und Rückrufe einleiten. Foodwatch betont, dass bei Säuglingsnahrung keinerlei Spielraum für Verzögerungen bestehe. Der Fall hat längst eine internationale Dimension: Seit Dezember wurden betroffene Produkte nach Angaben der Organisation weltweit in mehr als 60 Länder geliefert. Weitere rechtliche Schritte in Bezug auf mögliche Schäden bei Betroffenen werden von Foodwatch derzeit geprüft.