
Die steirische Möbelgruppe ADA hat beim Landesgericht Graz ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt und reagiert damit auf eine rapide Verschlechterung der Geschäftslage. Die ADA Möbelwerke Holding AG und die ADA Möbelfabrik GmbH, ein Traditionsunternehmen mit fast hundertjähriger Geschichte, kommen nach einem massiven Nachfrageeinbruch und strukturellem Druck im europäischen Möbelmarkt auf eine Bankschuldenlast von rund 30 Millionen Euro. Betroffen sind vor allem große und institutionelle Gläubiger.
ADA mit Hauptsitz in der Oststeiermark betreibt Büro- und Produktionsstandorte in Raaba und Anger sowie Werke in Ungarn und Rumänien. In Österreich sind etwa 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Sanierung betroffen. Der Jahresumsatz der Gruppe lag zuletzt bei rund 110 Millionen Euro. Trotz des Verfahrensantrags will das Unternehmen den Betrieb fortführen – allerdings in deutlich reduzierter Form. Ziel ist es, zentrale beziehungsweise wesentliche Teile der Gruppe zu erhalten.
Als Hauptursache für die Entwicklung nennt ADA eine negative Marktentwicklung und einen Strukturwandel, der die gesamte europäische Möbelbranche erfasst habe. Dazu zählen laut Unternehmen eine anhaltende Konsumzurückhaltung, der beschleunigte Rückgang des stationären Möbelhandels und ein massiver Konsolidierungsdruck im Markt. Seit dem Jahreswechsel verzeichnete ADA einen Bestelleingang, der im Schnitt um rund 20 Prozent unter den Erwartungen lag; die drastisch einbrechende Nachfrage im ersten Quartal 2026 habe die Ertragslage zusätzlich belastet.
In den vergangenen drei Jahren hatte ADA bereits Kostenoptimierungen, Produktionsanpassungen und strategische Neuausrichtungen umgesetzt, um die Gruppe zukunftsfähig zu machen. Diese Maßnahmen reichten jedoch nicht aus, um den kumulierten Belastungen zu begegnen. Im Rahmen des nun eingeleiteten Sanierungsverfahrens führt das Unternehmen nach eigenen Angaben parallel Gespräche mit strategischen Investoren. Die angestrebte Fortführung in verkleinerter Struktur soll den Fortbestand des Kerngeschäfts sichern und gleichzeitig eine geordnete Bereinigung der Verbindlichkeiten ermöglichen.

Im Skandal um mit dem Toxin Cereulid verunreinigte Babynahrung hat die Konsumentenschutzorganisation Foodwatch in Österreich Strafanzeige gegen Nestlé und Danone eingebracht. Die Anzeige ging bei der Staatsanwaltschaft Wien ein und richtet sich gegen die österreichischen Ableger der beiden Konzerne. Im Raum steht der Verdacht, dass die Unternehmen die Öffentlichkeit zu spät über kontaminierte Produkte informiert und damit Säuglinge einem erhöhten gesundheitlichen Risiko ausgesetzt haben könnten.
Foodwatch spricht von möglichen Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben. Konkret geht es um den Verdacht des Inverkehrbringens gesundheitsgefährdender Lebensmittel sowie um mögliche Körperverletzung durch Unterlassung. Sieben betroffene Familien haben sich der Strafanzeige angeschlossen; ihre Kinder zeigten nach dem Konsum der Babynahrung Symptome wie Erbrechen und Durchfall, einige mussten im Krankenhaus behandelt werden. Nach Angaben der Organisation melden sich laufend weitere Eltern mit Verdachtsfällen.
Laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wurden den österreichischen Behörden mit Stand 12. März insgesamt 14 Erkrankungsfälle im Zusammenhang mit dem Toxin Cereulid gemeldet. Drei Fälle gelten als bestätigt, elf als wahrscheinlich. Betroffen waren Kinder im Alter zwischen zwei Wochen und drei Jahren; nach Behördenangaben sind sie inzwischen alle wieder genesen. Foodwatch verweist darüber hinaus auf mindestens 76 Kinder, die Symptome entwickelt haben sollen. Seit Anfang Februar gilt in Wien für bestimmte Produkte ein Verkaufsstopp.
Im Zentrum der Kritik steht die Frage, ob die Hersteller ihren Informationspflichten rechtzeitig nachgekommen sind. Nach geltender Rechtslage tragen Unternehmen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Lebensmittel und müssen bei erkannten Risiken unverzüglich die Behörden informieren und Rückrufe einleiten. Foodwatch betont, dass bei Säuglingsnahrung keinerlei Spielraum für Verzögerungen bestehe. Der Fall hat längst eine internationale Dimension: Seit Dezember wurden betroffene Produkte nach Angaben der Organisation weltweit in mehr als 60 Länder geliefert. Weitere rechtliche Schritte in Bezug auf mögliche Schäden bei Betroffenen werden von Foodwatch derzeit geprüft.